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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Folgenloser Unfall mit Radfahrern


TurboTom
Do., 26. Jul. 2007, 07:58:03
Meine Frau hatte gestern eine Kollision mit zwei Radfahrern, zum Glück wurde niemand dabei verletzt. Blöde Situation: Meine Frau biegt von der Hauptstraße rechts ab. Aus der Nebenstraße kommen zwei Radfahrer auf der falschen Seite. Die beiden fahren nicht bis zum Radweg auf der Hauptstraße um rechts abzubiegen, sondern düsen vorher über den Randstein auf die Straße. Meine Frau konnte sie nicht sehen, weil dort auch noch ein Bushäuschen steht. Die beiden Radler sind dann, sie fuhren nebeneinander, in die Seite des Berlingo gefahren, einer in die Beifahrertür, der andere in die hintere Tür. Die Polizei, zu der wir erst später fuhren, meint dass hier die Radfahrer schuld wären und wir eine Anzeige machen sollten, allein schon wegen der Schäden am Auto (heftige Kratzer, Dellen). Ich bin mir aber wegen der Schuldfrage nicht sicher. Schönen Tag noch
Tom

Hoba
Do., 26. Jul. 2007, 08:39:03
hallo turbotom
a) Schuldfrage ist nicht von der Polizei zu klären - die dürfen lediglich ihre Meinung dazu abgeben (was die wolhl auch nur gemacht haben)
b) ihr soltet auf jeden Fall einen Unfallbogen (evtl. bei Versicherung oder ADAC o.ä. anfragen) ausfüllen, wenn möglich noch nach Zeugen fragen (notfalls per Zeitungsanzeige) und die Unfallstelle und die Schäden fotographieren und latürnlich eine Anzeige mit Täterbeschreibung aufgeben . . .
Superblöde Sache, aber es gibt halt leider ne Menge rücksichtslose Idioten
Ich hoffe ihr bekommt alles wieder gerade.

Gruß

zooom
Do., 26. Jul. 2007, 14:14:12
Das Positive ist, daß offensichtlich außer etwas Blech nix passiert ist, so was endet ja auch mal mit Todesstrafe für den Radler.
Es ist schon doll, wie manche Fahrradfahrer sich verhalten, ich erinnere mich daran, daß vor drei Jahren ich auf dem Weg in die Firma samstagmorgens mit meinem V...o sehr gemächlich auf einer Hauptstraße fuhr (höchstens 50, wo oft auch mit über 100 gebrettert wird, irgendwie hatt ich so ein Gefühl...), als aus einer untergeordneten Straße, bei der die Sicht auf die Vorfahrtstraße noch dazu durch ausgewachsenen Mais völlig verdeckt war, plötzlich mit einem Affenzahn vier (gleich gekleidete) Mountainbikefahrer auf der linken Straßenseite mir vor den Kühler fuhren. Weil ich so langsam war, konnt ich halt grad noch bremsen und es hat dann doch keiner den Aufstieg zur Kühlerfigur geschafft, nur etwas schneller und es hätte mindestens zwei Schwerverletzte gegeben.
Das Tollste war, daß ich noch den internationalen Gruß für "Dankeschön" in Form des ausgestreckten Mittelfingers von Zweien zu sehen bekam.
Soll ich Euch ein Geheimnis erzählen: Nur für einen kurzen Augenblick (so wie die Szene, als Harold im Film "Harold und Maude" den Schweißbrenner anmacht), hätte ich mir mehr Geschwindigkeit gewünscht, aber das war dann ganz schnell vorbei und ich war froh, daß nix passiert war.

TurboTom
Do., 26. Jul. 2007, 14:44:46
Das ist uns auch das wichtigste, dass nix passiert ist. Trotzdem würde ich gerne meinen Schaden ersetzt haben, wenns geht. Aber, wie gesagt, bei der unsicheren Situation ist es schwer das richtige zu tun. Mal schaun, was mein Rechtsverdreher dazu sagt.
Tom

CarstenW
Do., 26. Jul. 2007, 15:25:55
Wenn ich jetzt mal die Sachen so aufzähle:
1 Hauptstraße vs. Nebenstr. -> Vorfahrtnahme (Ordnungswiedrigkeit)
2 Fahren nebeneinander -> Verstoß gegen Rechtsfahrgebot (Ordnungswiedrigkeit)
3 Auf die Straße zu fahren statt auf den Radweg -> zumindest grobe Vahrlässigkeit
4 Entfernen von der Unfallstelle ohne Deiner Frau Namen und Adressen zu hinterlassen -> Verkehrsunfallflucht ( Strafbare Handlung, selbst wenn sie nicht Schuld wären)

Da seh ich jetzt schon wie sich der Anwalt die Hände reibt...

btw.
Hatte neulich auch eine Konfrontation mit einem Fahrradfahrer (Was haben die gegen Berlis???): Auf einer Hauptstr. (innerorts) fährt der ohne zu schauen diagonal über die Straße und das mit beidseitigem Radweg und Ampel nur 50 m entfernt.... naja Tür HL steht zum Tausch an inkl. alle NK. 1200,- Eur. Freigabe von der (Privathaftpflicht-)Versicherung ist heute gekommen.

Viel Erfolg bei Eurer Regulierung

Carsten

Wolfgang
Do., 26. Jul. 2007, 19:54:30
Hallo Fans!

Irgendwie habe ich in Erinnerung, daß wir Autofahrer immer eine Mitschuld angerechnet bekommen, egal ob wir schuld an dem Crash sind oder nicht! Als ich das zum ersten mal hörte, habe ich am "Rechtsstaat" gezweifelt.

Fahre zwar selber seit März täglich mit dem Rad zur Arbeit, aber mich ko...en die Radkaoten genauso an, die Verkehrsregeln für eine Fremdsprache halten. Ich bin nur froh, daß ich schon graue Haare habe, da ändert sich wenigstens nichts mehr!

Gruß aus Brandenburg

Wolfgang

CarstenW
Fr., 27. Jul. 2007, 11:12:57
Stimmt,

die Mitschuld kommt dann zum Tragen, wenn die Situation nicht 100% eindeutig ist.
Ist z.B. auch der Unterschied Vorfahrt/Vorrang oder fahrlässiges Verhalten:

Wer ein Stopschild überfährt ist Schuld. (Wenn der andere aber mit 150 km/h angeplästert kommt, hat er es auch nicht besser Verdient und ist halt Teil-schuld.)
Einfädeln beim "Reißverschluss", im Prinzip eindeutig, aber jeder darf sich vorhalten lassen man muss doch wissen, dass soooo viele Leute das noch nicht im Kopf haben, damit muss man doch rechnen.... heißt Bewegungsrisiko -> Teilschuld


Also besser keinen Unfall haben !!!

Carsten

PS: Wolfgang, auch für Grauhaarige können sich Verkehrsregeln ändern...;-)

Martin
Fr., 27. Jul. 2007, 12:22:16
Es gibt sogar Gerichte, die rechnen einem eine Teilschuld allein aufgrund der Betriebsgefahr des Autos hin an.

Das bedeutet, dass du eigentlich dein Auto nur starten und in Bewegung setzen musst und schon hast du bei einem Unfall eine evtl. Teilschuld.

Diese Praxis ist jedoch, Gott sei Dank, relativ selten.

Ich persönlich würde auf jeden Fall Anzeige erstatten, da die geschilderte Sachlage doch recht eindeutig ist.

Aber, ein Anwalt, der was kann halt, wird dich schon richtig beraten.

Gruß
Martin

muetzemichael
Fr., 27. Jul. 2007, 12:23:14
Wegen der Schuldfrage würde ich es evtl. drauf ankommen lassen.
Verletzt wurde niemand, also hast du (deine Frau) im Zweifel für den Schaden an den Rädern aufzukommen + einem eventuellem Bußgeld. Je nach Höhe des Schadens an den Rädern kannst du dir dann ja überlegen, die Haftpflicht zu beanspruchen oder es selber zu zahlen.
Sollten die Radfahrer jedoch Schuld seien, bekommst du von denen deinen Schaden am Auto bezahlt, den du sonst selber zahlen müßtest.
Als Unbeteiligter kann man aber in der Regel schlecht Ratschläge geben, was du am Ende draus machst mußt du selber abwägen.

Danny Wilde
Fr., 27. Jul. 2007, 13:59:54
Wenn ich jetzt mal die Sachen so aufzähle......dann fällt auf, dass z.T. Du über Dinge sprichst, von denen Du wenig Ahnung hast. Ein Sammelsurium populärer Rechtsirrtümer.

2 Fahren nebeneinander -> Verstoß gegen Rechtsfahrgebot (Ordnungswiedrigkeit)Das ist Quatsch. Das Rechtsfahrgebot ergibt sich aus § 2 (2) StVO. Das Verbot, nebeneinander zu fahren ergibt sich für Radfahrer hingegen aus § 2 (4) StVO, und zwar nur dann, wenn eine Behinderung stattfindet. Wo niemand ist, den man behindert, darf man auch nebeneinander radeln.

3 Auf die Straße zu fahren statt auf den Radweg -> zumindest grobe VahrlässigkeitEbenfalls Quatsch. 1. gehört der Radweg zur Straße dazu. 2. fahren Radfahrer i.d.R. vorsätzlich und nicht fahrlässig auf der Fahrbahn, obwohl ein Radweg vorhanden ist. Außerdem muss nicht jeder Radweg benutzt werden. Wie sich aus § 2 (4) StVO ergibt, sind nur bestimmte Radwege benutzungspflichtig. Die übrigen darf man benutzen, muss man aber nicht. Und oft ist es auch besser, man tut es nicht.

4 Entfernen von der Unfallstelle ohne Deiner Frau Namen und Adressen zu hinterlassen -> VerkehrsunfallfluchtWenn schon, dann "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" (StGB § 142). Außerdem kann ich nirgends erkennen, dass das der Fall war. Der TE schreibt hierüber nix.

Ich will den Radfahrern in diesem Fall hier nicht die Schuld absprechen. Auch aus meiner Sicht haben sie sich dämlich verhalten. Ich bin auch kein autohassender Radfahr-N*zi, dann würde ich nicht seit einiger Zeit in diesem Autoforum mitlesen.

Aber wenn ich solche Pauschalierungen und Falschaussagen :doh: über Radfahrer lese, nur weil einzelne Idioten sich mal wieder falsch verhalten haben, kann ich nicht anders als reagieren.



Es gibt sogar Gerichte, die rechnen einem eine Teilschuld allein aufgrund der Betriebsgefahr des Autos hin an.

Das bedeutet, dass du eigentlich dein Auto nur starten und in Bewegung setzen musst und schon hast du bei einem Unfall eine evtl. Teilschuld.


Die Betriebsgefahr führt i.d.R. zu einer Mithaftung von 25% an einem Unfall. Das bedeutet aber eben gerade keine Teilschuld, da man diese Gefährungshaftung nur deswegen angerechnet bekommt, weil man mit dem Betrieb eines Kfz eine besonders hohe Gefahr für die Allgemeinheit schafft. Das gilt z.B. auch für das Halten von Hunden oder Pferden.

Der unterschied ist weniger zivilrechtlich als öffentlich rechtlich relevant: wer (teil-)schuld ist, bekommt i.d.R. auch noch ein "Knöllchen" oder Tagessätze, je nach Vergehen.

So selten wird die Betriebsgefahr übrigens gar nicht angerechnet. Für meinen Geschmack sogar etwas zu oft, vor allem bei Unfällen Kfz vs. Kfz.

Da die Beschreibung des TE sich nicht danach anhört, als hätte es auf der Gegenseite auch Schäden gegeben, würde ich die Anzeige durchaus mal probieren. :bindafuer Betriebsgefahr hin oder her, besser 75% ersetzt bekommen als nix, oder?

zooom
Sa., 28. Jul. 2007, 09:30:14
So, und jetzt haben wir uns dann wieder ganz doll lieb, gelle?

Koppi
So., 29. Jul. 2007, 11:59:54
Obwohl ich auch gerne und viel Fahrrad fahre, sind meine Haßzielgruppe
1. notorische Nicht-Licht-Fahrer bei Dunkelheit.
2. Sportchaoten die sich dem Radwegenetz verweigern.
und
3. Der Gesetzgeber, der dem Autofahrer fast immer eine Mitschuld unterstellt

In diesem Sinne, sei froh das deiner Frau und auch den Radlern nichts ausser dem Schreck passiert ist. Die Schadensfrage ist eine andere, viel Erfolg!

zooom
So., 29. Jul. 2007, 12:14:11
1. notorische Nicht-Licht-Fahrer bei Dunkelheit.


Hier fallen mir insbesondere oft Schulkinder auf, hier sollte die Prügelstrafe wiedereingeführt werden, allerdings für die Eltern, die ihre Kinder mit Rädern ohne Lichtanlage überhaupt auf die Straße lassen.
Aber das führt schon wieder zum Thema: Wer rast durch die Tempo 30 Zonen? Mütter mit 2 Kindern im Auto! (Kein Vorurteil, beobachte ich sehr häufig, da ich fast täglich mit dem Radl durch eine Tempo 30 Zone muß, die an einer Schule vorbeiführt)

champagnierle
So., 29. Jul. 2007, 12:41:06
Tach allerseits,
ich sehe das etwas anders. Thomas' Prügelstrafe sollte eher den (Lokal-)Politikern angedroht werden, die zwar die Strasse in epischen Ausmassen verbreitern, den Radfahrern aber keinen Platz mehr zum Fahren lassen.

Als ich in Konstanz wohnte, da gab es überall Radwege und die wurden auch genutzt. Heute in Bad Cannstatt gibt es Radwege genau 3 Meter vor einer Kreuzung, um die Radfahrer wenigstens dort nicht direkt in den fliessenden Verkehr oder auf die eh' schon überfüllten Bordsteine zu nötigen.

Und ansonsten ist es mit den Radfahrern wie mit den Motorradfahrern. Es gibt ein paar sehr merkbefreite (http://kris.koehntopp.de/inkomploehntopp/00000.html) Chaoten, die eine ganze Zunft in Verruf bringen. Nur die "Guten" fallen nicht auf.

In diesem Sinne schönen Sonntag

Marc (der in der Grossstadt lieber zu Fuss, zu Partner oder zu Strampe unterwegs ist)

saBingo
So., 29. Jul. 2007, 18:16:41
Wenn du 100 statt 50 gefahren wärest, wärst du schon durch gewesen, oder?

heute mal zynisch
saBingo

PS: Schulkinder nebeneinander auf der Fahrbahn, neben dem Radweg, die auch noch irgendwelche Finger zeigen - das habe ich auch täglich am Niederrhein...