Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Defekte Schiebetür und anderes!
miguell
Fr., 14. Mär. 2008, 23:59:07
Hallo Forumsgemeinde!
Habe da ein Problem mit meinem Cit. Händler und wollte mal eure Meinung dazu hören.
Folgender Sachverhalt:
Cit. Berlingo 1,4L Bivalent gekauft am 27.12.2005 beim Händler.
Bisher gefahrene km > 41000
Bin mit dem Auto eigentlich zufrieden bis auf ein paar Mängel.
Im ersten Jahr verabschiedete sich ein Verschlusstopfen im Motorraum. Kühlflüssigkeitsaustritt und Motorüberhitzung war die folge. Habe eine Ventilkappe des Rades draufgedreht paar Flaschen Wasser rein und zum Händler, der das Problem beseitigte.
Der zweite Fehler: Ständig geht sporadisch das Airbaglicht im Amaturenbrett an. Der Händler konnte das Problem bis zum heutigen Tag nicht beseitigen. Nach der Anleitung hier im Forum könnte ich es machen, sehe es aber nicht ein, da er von mir ja den Kaufpreis für das Auto bekommen hat:wütend:
Der dritte Fehler: Der Griff der Schiebetüren rechts und links haben sich in der Garantiezeit insgesamt 3x verabschiedet mit einem lauten Knack. Griff schlackerte herum. Hier im Forum steht ja, das das Teil eine Fehlkonstruktion ist. Ich habe den Händler aufgefordert Nachbesserung zu leisten. Wie er das macht, ist mir egal. Hat ja auch an dem Auto verdient.
Jetzt, kurz nach Ende der Garantiezeit ist der Griff ein viertes mal kaputtgegangen. Meine Frau war gestern beim Händler, und er sagte, das das ihn jetzt nix mehr anginge. Ich solle mich an Citroen wenden:staun:
Ich bin der Meinung, das ich, da ich den vollen Kaufpreis für den Berlingo bezahlt habe, auch ein recht auf ein funktionierendes KFZ habe.
Ich habe dem Händler 3 Reparaturversuche gegeben, das muß eigentlich reichen.
Alle drei Reparaturversuche sind meiner Meinung nach gescheitert:gruebel:
Ich überlege Wertminderung oder Schadensersatz bzw. Kaufpreisminderung.
Was meint Ihr dazu???:)
PS. Sonst bin ich mit dem Berlingo zufrieden!!
Föppes
Sa., 15. Mär. 2008, 07:48:19
die garantie für das auto mag abgeleufen sein, die garantie für den griff aber doch wahrscheinlich noch nicht (ist ja durch das ewige erneuern noch nicht so alt, oder?)
sire69
Sa., 15. Mär. 2008, 08:43:40
Das wird nicht helfen, denn die Gewähleistung wird nicht erneuert, wenn das Teil getauschtwird, nur wenn du einen neuen kaufst, hast du wieder volle Gewährleistung.
Der Blaue
Sa., 15. Mär. 2008, 08:58:43
Hallo Miguell,
warte mal ab bis TvZ aufgestanden ist.
Er ist fit was Sachmängelhaftung und Gewährleistung angeht.
Immerhin hatte der Freundliche ja schon 3 Versuche den Defekt zu beheben.
Gruss
Andi
zooom
Sa., 15. Mär. 2008, 17:55:30
Hallo Miguell,
warte mal ab bis TvZ aufgestanden ist.
Er ist fit was Sachmängelhaftung und Gewährleistung angeht.
Immerhin hatte der Freundliche ja schon 3 Versuche den Defekt zu beheben.
Gruss
Andi
wie sich der kleine Moritz den Krieg halt so vorstellt (Ich mein das mit dem Aufstehen) ;-)
Wenn es nicht innerhalb des ersten halben Jahres schon aufgetreten war, ist Essig mit Gewährleistung oder Garantie, es sei denn Du hast ne Garantieverlängerung.
Komisch finde ich, daß bei Manchen die Griffe so oft abbrechen, ich hatte das hier noch nie (oder zumindest noch nie mitbekommen), könnte es sich um eine Art Bedienerfehler handeln?
Kulanz ist halt was, was der eine Händler macht, der andere nicht, Zur Airbaglampe ist schon so viel geschrieben worden, da sag ich jetzt nix zu :schmoll: :schmoll: :schmoll:
arno_nyhm
Sa., 15. Mär. 2008, 21:12:32
Der dritte Fehler: Der Griff der Schiebetüren rechts und links haben sich in der Garantiezeit insgesamt 3x verabschiedet mit einem lauten Knack. Griff schlackerte herum. Hier im Forum steht ja, das das Teil eine Fehlkonstruktion ist.
(...)
Ich überlege Wertminderung oder Schadensersatz bzw. Kaufpreisminderung.
Hallo miguel,
Wenn das Teil tatsächlich konstruktionsbedingt ständig abbricht, kannst Du Dir einfach immer weider ein neues Teil holen gehen. Denn dann ist immer weider von vorneherein klar, dass es abbrechen wird- kein Richter in Deutschland wird Citroen Recht geben, wenn die nicht beweisen können, dass sie das Auto anständig konstruiert haben.
nur werden die das leider beweisen können. zur not beim BGH. hast Du eigentlich eine gute Rechtschutzversicherung?
Was ich damit sagen will: Du hast Recht, eigentlich müsste Dir eine Wertmiinderung zustehen. vielleicht 1-2% des Kaufpreises. Aber Citroen hat mit Sicherheit die besseren Anwälte. Also lass es und ärger Dich nicht weiter drüber...
Gruß
arno.
miguell
So., 16. Mär. 2008, 12:24:54
Hallo,
ne gute Rechtschutzversicherung habe ich http://www.berlingo.org/images/smilies/happy.gif
Erster defekt war innerhalb der 1. 6Monate
Ich habe den Händler aufgefordert Nacherfüllung zu leisten, da die gekaufte Sache mangelhaft ist. Ich habe einen 4-Türer gekauft keinen 2-Türerhttp://www.berlingo.org/images/smilies/wut.gif
Das das Teil eine Fehlkonstruktion ist, sieht man an der Masse der Defekten Türgriffe.
Das der Griff warscheinlich wieder abbricht ist mir schon klar, aber nicht mein Problem. Ich habe meinen Teil zum Kaufvertrag beigetragen (Zahlung des Kaufpreises) Wie der Händler das Problem löst, ist mir egal. Ich habe auch in meinem Berufsleben Probleme und muss diese lösen, dafür werde ich Bezahlthttp://www.berlingo.org/images/smilies/jaja.gif
Außerdem ist das nach BGB eine Sache zwischen mir und dem Händler. Nacherfüllung muss der Händler leisten und nicht der Hersteller.
Trotz alledem, denke ich das Citroen kein funktionierendes QS-System hat. Ich bezweifle das sie überhaupt DIN 9002 überprüft sind. Sonst würden so manche Defekte gar nicht auftreten bzw würden abgestellt werden.
Wegen Pfennigbeträgen Kunden zu verärgern ist schon als blöd zu bezeichnen!!http://www.berlingo.org/images/smilies/frown.gif
Gruß
arno_nyhm
So., 16. Mär. 2008, 13:06:58
ne gute Rechtschutzversicherung habe ich http://www.berlingo.org/images/smilies/happy.gif
na dann leg los und wehr Dich. Auf zum Anwalt!
mehr als die beschriebenen 1-2% werden allerdings nicht rausspringen...
tommy51
So., 16. Mär. 2008, 15:18:28
Hab bei meinem noch kein Problem mit den Griffen.
Man könnte das aber auch als Sicherheitsproblem bezeichnen. Was nutzt bei einem Unfall ein Türgriff der bei, so wie es aussieht, geringer Belastung bricht.
Da wird es den Rettern schwer fallen die Person aus dem Auto zu bekommen.
Ist aber auch so schon ärgerlich genug, wenn in so kurzer Zeit mehrere Griffe abgebrochen sind, und Citroen nur über die Garntiezeit kommen will ohne offenbar das Teil zu optimieren.
Wär wirklich interessant zu wissen ob eine Firma mit dieser Verfahrensweise durchkommt.
tommy
helmut_taunus
So., 16. Mär. 2008, 21:51:59
Hallo,
aus Citroen Sicht sind tausende (wieviele Zulassungen seit ca 1,5 Jahren, mal 2 Griffe meistens) Tuergriffe im Feld und nur paar brechen. Das sind Bedienfehler oder vielleicht noch irgendwelche hakeligen Effekte oder Dreck-Klemm-Effekte, jedenfalls Einzelfaelle (schoenes Wort in der Mehrzahlform), die die Werkstaetten hinbekommen sollten mit Einstellen und Saeubern und Fetten, und kein Konstruktionsfehler. Jedenfalls werden die Rechtsanwaelte so argumentieren, darauf kannst Du Dich vorbereiten.
Gruss Helmut
Joker
Mo., 17. Mär. 2008, 16:17:04
Das wird nicht helfen, denn die Gewähleistung wird nicht erneuert, wenn das Teil getauschtwird, nur wenn du einen neuen kaufst, hast du wieder volle Gewährleistung.
Auch wenn ein bauteil in der Garantie erneuert wird hat das neue Bauteil alein eine neue Garantie ab Verkaufsdatum.
Für Kunden bzw Endverbraucher zählt der Tag des erwerbs, ab da Zählt die vom Hersteller gegebene Garantie. und wenn sich der Händler stur stellt einfach mal bei der hauptzentrale beschweren, dann werden alle schnell ;)
Martin
Mo., 17. Mär. 2008, 16:42:10
Auch wenn ein bauteil in der Garantie erneuert wird hat das neue Bauteil alein eine neue Garantie ab Verkaufsdatum.
Für Kunden bzw Endverbraucher zählt der Tag des erwerbs, ab da Zählt die vom Hersteller gegebene Garantie. und wenn sich der Händler stur stellt einfach mal bei der hauptzentrale beschweren, dann werden alle schnell ;)
FALSCH,
wenn Du das Teil im Rahmen der Garantie oder Gewährleistung KOSTENLOS getauscht bekommst, dann beginnt die Garantie oder Gewährleistung nicht neu.
Es gilt nach wie vor der Zeitrahmen der alten Garantie, bzw. Gewährleistung.
Nur wenn Du ein Teil KAUFST, also SELBST bezahlst, dann hast Du ab Kaufdatum Anspruch auf die volle gesetzl. Gewährleistung, bzw. volle freiwillige Garantieleistung.
Gruß
Martin
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