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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anhängerkupplung


bubbel
Do., 12. Mär. 2009, 19:28:08
Hallo
Ich habe da mal eine Frage ans Forum wegen einer abnehmbaren Anhängerkupplung.
Muss ich die Ahk abnehmen wenn ich keinen anhänger ziehe oder nicht?

zooom
Do., 12. Mär. 2009, 19:32:22
Die Frage läßt sich mit einem glasklaren JEIN beantworten, eigentlich nicht, aber es gab schon Rechtsprechungsfälle, bei denen Autofahrer zur Mithaftung verurteilt wurden, weil sie die abnehmbare AHK nicht abgemacht hatten, und dann kam es zu einem Unfall...
Mitführen mußt Du sie eigentlich immer, zu Hause lassen ist eigentlich unzulässig.
Herr, für was es alles Regelungen gibt!

Werner
Do., 12. Mär. 2009, 20:05:44
Man, was bin ich froh, dass ich ne starre Kupplung dran habe:jaja:

Deutschland - Deine Gesetze:staun::angst::lmaa:

kruemel
Do., 12. Mär. 2009, 20:20:40
Ich wollt schon laut loslachen :no:
Ne wat "B"kloppt

bel5058
Do., 12. Mär. 2009, 20:33:11
Nee, nich bekloppt, sondern Deutschland 2009.
,,B''kloppte Grüße aus Berlin
Wolfgang

Wänä
Do., 12. Mär. 2009, 21:42:24
Moin,
au man ... oder um es mit Wischmeiers Worten zu sagen „wilkommen im Land der bescheuerten und bekloppten“

Das mit der nicht abgenommenen AHK habe ich auch schon mal irgendwo klingeln hören, aber wo und warum muss ich den Haken immer dabei haben ?? Meiner liegt zur Zeit schon trocken im Keller !! :D

Bis die Tage
Werner ( oder was ? )

bel5058
Do., 12. Mär. 2009, 22:23:18
Weil alles,was am Auto fest montiert ist, auch funktionieren muß.
Das tut es in diesem Fall nicht, da es ja zum Teil im Keller liegt.
Grüße
Wolfgang

Wänä
Do., 12. Mär. 2009, 22:49:06
Weil alles,was am Auto fest montiert ist, auch funktionieren muß.
Das tut es in diesem Fall nicht, da es ja zum Teil im Keller liegt.
Grüße
Wolfgang

Moin,
es ist doch aber eben nicht „fest“ montiert, sonst währe es keine Abnehmbare Kupplung.:gruebel: Außerdem muss man ja schon sehr genau hinsehen um zu erkennen das dort eine hälfe der AHK am Fahrzeug angebracht ist.

Bis die Tage
Werner ( oder was ? )

bel5058
Do., 12. Mär. 2009, 23:17:35
Aber die Befestigung der abnehmbaren AHK ist doch fest montiert.
Abnehmbar ist sie doch nur aus kosmetischen Gründen.
Und nur darum geht es (im schönen -D-)
Grüße
Wolfgang

Wänä
Fr., 13. Mär. 2009, 12:06:25
Moin,
die Sache mit der Kupplung hat mir ja nun keine Ruhe gelassen.. so etwas sägt an meinem inneren Zahn.. Also wozu ist man Mitglied im ADAC... genau, Telefon und flux mal eben die Rechtsabteilung kontaktiert und die Frage gestellt.

Frage : Muss der Haken der Abnehmbaren Anhängerkupplung ständig mitgeführt werden.

Antwort ADAC: Nein warum den auch


Frage : Muss eine Abnehmbare Anhängerkupplung bei nicht gebrauch wieder abgenommen werden.

Antwort : So es in den Fahrzeugpapieren eingetragen, oder die Kupplung das Kennzeichen des Fahrzeugs abdeckt ( auch nur Teilweise ) muss der Haken entfernt werden. Ansonsten besteht keine Pflicht den Haken bei nicht gebrauch abzunehmen. Auch wenn mache Versicherungen gerne versuchen hier ein quasi Mitverschulden bei Auffahrunfällen zu konstruieren.

Also, der Haken bleibt im Keller, wenn er nicht benötigt wird..

Bis die Tage
Werner ( oder was ? )

Martin
Fr., 13. Mär. 2009, 12:15:36
Moin,
die Sache mit der Kupplung hat mir ja nun keine Ruhe gelassen.. so etwas sägt an meinem inneren Zahn.. Also wozu ist man Mitglied im ADAC... genau, Telefon und flux mal eben die Rechtsabteilung kontaktiert und die Frage gestellt.

Frage : Muss der Haken der Abnehmbaren Anhängerkupplung ständig mitgeführt werden.

Antwort ADAC: Nein warum den auch


Frage : Muss eine Abnehmbare Anhängerkupplung bei nicht gebrauch wieder abgenommen werden.

Antwort : So es in den Fahrzeugpapieren eingetragen, oder die Kupplung das Kennzeichen des Fahrzeugs abdeckt ( auch nur Teilweise ) muss der Haken entfernt werden. Ansonsten besteht keine Pflicht den Haken bei nicht gebrauch abzunehmen. Auch wenn mache Versicherungen gerne versuchen hier ein quasi Mitverschulden bei Auffahrunfällen zu konstruieren.

Also, der Haken bleibt im Keller, wenn er nicht benötigt wird..

Bis die Tage
Werner ( oder was ? )

Hier mal die Bedienungs- und Anbauanleitung von Westfalia, welche ja zu den Fahrzeugpapieren gelegt werden muss, da die Kupplung nicht mehr in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird.
In dieser Bedienungsanleitung steht, dass der abgenommene Kugelkopf immer mitgeführt werden muss.
Und da die Anleitung ja Bestandteil der EG-Zulassung ist, gehe ich jetzt mal davon aus. dass dem dann auch so ist.

Das ganze steht übrigens auf Seite 8.

http://www.westfalia-automotive.de/fileadmin/templates/pdf/304-citroen/a304057691111%20ab%2025.02.08%20war-101.pdf

Gruß
Martin

Wänä
Fr., 13. Mär. 2009, 12:59:42
Moin,
nun zum ersten habe ich eine solche Kupplung nicht und zu zweiten ist eine Bedienungsanleitung alles andere als rechtsverbindlich. Da steht ja z.B. auch das dieses Ding ständig gefettet sein muss.. Also immer schön fetten ansonsten macht man sich strafbar !!

Bis die Tage
Werner ( oder was ? )

dat-Andy
Fr., 13. Mär. 2009, 13:15:39
Trotzdem scheint diese 'Pauschal-Aussage' des ADAC wohl auch nicht richtig zu sein.

Hab mich grad mal mit einem Rechtsanwalt darüber unterhalten (bekannter von mir)

Es ist wirklich so, das bei Anhängerkupplungen, die nicht mehr in die Papiere eingetragen werden, die Bedienungsanleitung wegen der EU-Zulassung mitgeführt werden muß, und somit auch das dort eingetragene Rechtsverbindlich gültig ist......

Bei in den Papieren eingetragenen kommt es drauf an, was im Teile-Gutachten oder in der ABE steht.....

Demnach kann es von Kupplung zu Kupplung unterschiedlich sein....

Wänä
Fr., 13. Mär. 2009, 13:53:22
Moin,
das mach ja alles sein, aber versteht Ihr den nicht wie, Entschuldigung, bescheuert diese Dinge sind. Wenn die Bedienungsanleitung „Rechtsverbindlich“ sein soll, dann mache ich mich strafbar wenn ich die Verbindungsstelle nicht richtig Einfette. So etwas muss doch selbst dem senilsten Amtsschimmeltreiber den Ginsengtee in den Adern gefrieren lassen, oder ??. Ich werde mich heute noch einmal mit der Beschreibung meiner Kupplung beschäftigen und ansonsten diese Sache einfach mal vergessen, das regt mich sonst bloß unnötig auf.. und das bei meinem Blutdruck ...:D

Bis die Tage
Werner ( oder was ? )

zooom
Fr., 13. Mär. 2009, 14:15:15
Sagte ich nicht eingangs, daß die Antwort ganz klar JEIN heißt?

dat-Andy
Fr., 13. Mär. 2009, 14:34:17
... aber versteht Ihr den nicht wie, Entschuldigung, bescheuert diese Dinge sind. ...

Auch das mag sein.....

Erklär das aber mal einem übereifrigen jungen Gesetzeshüter, der nur noch ein paar Punkte für seinen nächsten (oder vielleicht sogar ersten) Stern braucht. der hat dann sofort einen Grund, noch ein paar Punkte zu sammeln......

Wänä
Fr., 13. Mär. 2009, 18:13:43
Moin,
meiner einer hat jetzt mal die Unterlagen gesichtet, die beim Fahrzeug und der Kupplung dabei waren. Eingetragen ist die Kupplung nicht und es gibt auch keine Sonderbemerkung, weder in der Zulassungsbescheinigung noch in der Konformitätserklärung. Bei der Kupplung handelt es sich um eine Kupplung der Firma Bosal, allerdings sind die Papiere, Einbauanleitung wie auch die Bedienungsanleitung direkt von Peugeot / Citroen, dort sind dann auch die Fahrzeugtypen gelistet zu dem diese Kupplung nebst Einbausatz passt, selbst die Zeitvorgabe für die Werksatt ist darauf vermerkt.
In der BDA sind alle Punkte, Montage, Demontage, Sicherheitshinweise haarklein aufgeführt, aber kein Sterbenswort über den Verbleib des Haken nach dem gebrauch.. ( trocken und schmutzfrei lagern ) das solle man ihn wohl, aber sonst auch nix. Ebenso fehlt auch nur ansatzweise der Hinweis die Kupplung zu demontieren wenn sie nicht mehr benötigt wird.

Also werde ich genauso verfahren, wie auch vom ADAC bestätigt.

Bis die Tage
Werner ( oder was ? )

hesse
Fr., 13. Mär. 2009, 20:31:12
so ein mist ich hab auch ne abnehmbare was ist denn das für eine logig ?? ich konnte keine starre haben weil ich park sensoren habe.
Ich habe sie aber noch nie ab gehabt weil mir das zu blöd ist die als ab und dran zu machen.
gruß Hesse