Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Parkplatzproblem - Frage an Hobbyjuristen
Wolf
Fr., 01. Mai. 2009, 20:07:37
Hallo,
ich habe ein Problem mit meinen Nachbarn bzw. deren Parkverhalten
Situation:
Eigentumswohnung mit zwei Parplätzen je Wohneinheit. Die Parkplätze liegen je Wohneinheit hintereinander. Länge der beiden Parkbuchten 10 Meter, also 5 Meter je Auto. Nach hinten besteht ein Platz zur Mauer von 5 Meter.
Unter normalen Verhältnissen kein Problem zum ein- ausparken.
Nun definiert jeder seine Rechte sehr individuell. Meine Nachbarn stellen nicht nur zwei Autos auf ihren Parkplatz sondern auch ein und zwei Motorräder. Der Parkplatz ist also bis zum letzen CM ausgefüllt.
En anderer Nachbar hat hinter mein Auto noch seine 2 Mülltonen gestellt. Begründung: Lt. Teilungserklärung der Wohneinheiten gehören ihm auch 20 % des Innenhofes. Ich habe nach hinten also 4 Meter Platz. Da mein Auto 4,20 Meter lang ist, habe ich kaum Platz um rauszufahren. Versetzten Ausfahren gelingt auch nicht, da dort im Radius von 18O Grad andere Autos abgestellt sind. Ausweichen nach links oder rechts nicht möglich, da die anderen Parkbuchten restlos belegt sind.
Frage: Kann man einfach Mülltonen in den Radius eines Parkplatzes stellen??
Gibt es eine Stellplatzverordnung oder so??
Vielen Dank für erhellende Antworten
Wolf
MFG
Wolfgang
Bauer
Fr., 01. Mai. 2009, 21:21:20
Hi,
ich würde erst mal mit den Leuten reden bzw. die mal auf einen Kasten Bier & ein paar Steaks einladen?!
Nach meinem Gerechtigkeitsempfinden würde ich sagen:
Der mit den Mopeds wird wohl eher auf der sicheren Seite sein, weil er eben "nur" "seinen" Platz zu 100% nutzt?!
Der mit den Mülltonnen m.E. eher nicht, wenn es noch weitere Möglichkeiten zum Abstellen gibt.
Wenn alles nix bringt, kann man auch eine Win-Win Situation durch ein "Tauschgeschäft" herbeiführen, z.B.:
Der mit den Mülltonnen behält seine Zähne,
aber nicht seinen Mülltonnenstellplatz,
Du behältst dein einwandfreies Führungszeugnis:lol:
(Achtung: evtl. Tatbestand "Nötigung"?!:gruebel:)
Nee, im Ernst, da muss sich doch ohne Anwälte etc. was finden lassen: Evtl. kann ja der Mopedfahrer eine Kiste bei Dir parken z.B.?!
Ich persönlich wäre mit Klagen etc. sehr zurückhaltend, wenn ich da noch länger wohnen wollte.
MFG, Bauer
helmut_taunus
Fr., 01. Mai. 2009, 21:52:22
Hallo,
bekanntermassen braucht man nicht die volle Fahrzeuglaenge zum Ausparken, solange man vorwaerts rausfaehrt. Sobald die Vorderraeder im Freien sind, ist mit Rangieren was zu machen. Und umgekehrt beim Einparken rueckwaerts auch. Zum Glueck hast Du ein Auto mit ordentlichen Spiegeln und kannst darin sogar sehen, was seitlich hinten los ist. Eine komfortable Situation gegenueber fast allen anderen Autos.
Ansonsten, kannst Du den Muelltonnenmann mal zum Mitfahren bewegen, dass er von innen das Problem sieht?
Gruss Helmut
knappo
Sa., 02. Mai. 2009, 01:57:38
jede eigentumsgemeinschaft hat eine hausverwaltung die sich um solche fragen und belange kümmert und auch dafür bezahlt wird :jaja:
und es gibt die teilungserklärung, welche die genauen eigentumsverhältnisse beschreibt und die ist gewissermaßen die rechtliche grundlage für alle eigentümer ist.
und ist gibt die gemeinschaftsordnung , die das zusammenleben in der WEG regelt...
es gibt sondereigentum ...die eigene wohnung
und es gibt teileigentum...z.b. garagen ec.
und gemeinschaftliches eigentum ...
welches aber nicht jeder nach belieben nutzen kann ;-)
( eine nutzung von 20% des innenhofes müsste ja schon ein sondernutzungsrecht sein...was ich eher nicht annehme.
kann es nicht sein, dass sich dieser eigentümer nach einer eigenen faustformel aus dem gemeinsamen eigentum einfach 20% rausrechnet ? ;) )
dann gibt es eventuell noch die schon erwähnten sondernutzungsrechte...
und es gibt eigentümerversammlungen, die unter anderem auch dazu dienen, solche probleme im persönlichen gespräch friedlich zu klären.
also sprich als erstes mit den betroffenen selbst und wenn nötig mit der verwaltung.
gruß knappo
maasi
Sa., 02. Mai. 2009, 07:49:28
Hallo,
ich habe ein Problem mit meinen Nachbarn bzw. deren Parkverhalten
Situation:
Eigentumswohnung mit zwei Parplätzen je Wohneinheit. Die Parkplätze liegen je Wohneinheit hintereinander. Länge der beiden Parkbuchten 10 Meter, also 5 Meter je Auto. Nach hinten besteht ein Platz zur Mauer von 5 Meter.
Unter normalen Verhältnissen kein Problem zum ein- ausparken.
Nun definiert jeder seine Rechte sehr individuell. Meine Nachbarn stellen nicht nur zwei Autos auf ihren Parkplatz sondern auch ein und zwei Motorräder. Der Parkplatz ist also bis zum letzen CM ausgefüllt.
En anderer Nachbar hat hinter mein Auto noch seine 2 Mülltonen gestellt. Begründung: Lt. Teilungserklärung der Wohneinheiten gehören ihm auch 20 % des Innenhofes. Ich habe nach hinten also 4 Meter Platz. Da mein Auto 4,20 Meter lang ist, habe ich kaum Platz um rauszufahren. Versetzten Ausfahren gelingt auch nicht, da dort im Radius von 18O Grad andere Autos abgestellt sind. Ausweichen nach links oder rechts nicht möglich, da die anderen Parkbuchten restlos belegt sind.
Frage: Kann man einfach Mülltonen in den Radius eines Parkplatzes stellen??
Gibt es eine Stellplatzverordnung oder so??
Vielen Dank für erhellende Antworten
Wolf
MFG
Wolfgang
guten morgen wolf,
hier zwei nicht ganz ernstgemeinte lösungsvorschläge - geordnet nach dem erforderlichen investitionsvolumen:
1. kauf dir einen smart - der paßt wirklich überall rein.
2. zieh endlich weg von rheinhessen - zu uns nach baden-württemberg. da hat jeder sein eigenes häuschen. da muß man aussenrum laufen können. da kann dich der nachbar dann mal kreuzweise...
falls für dich aus irgendwelchen gründen werder 1 noch 2 in frage kommt (was ich mir aber beim besten willen nicht vorstellen kann);), würde ich auch am ehesten das gespräch mit allen beteiligten suchen. ich wünsche dir für diesen fall dann ein gutes händchen und eine elendsgeduld.
ganz ideal wäre natürlich eine kombination aus 1 und 2!
gruß maasi
Izak
Sa., 02. Mai. 2009, 09:15:22
2. zieh endlich weg von rheinhessen - zu uns nach baden-württemberg. da hat jeder sein eigenes häuschen. da muß man aussenrum laufen können. da kann dich der nachbar dann mal kreuzweise...
gruß maasi
:lachtot:Super maasi "ich lauf aus" :D
@Wolfgang
Kann Dir keinen wirklichen Tipp geben aber ich bin mir sicher das in Deutschland genau für dieses Problem ein Gesetz vorhanden ist. Der Tipp mit der Hausverwaltung ist nicht schlecht (bei vorhandenem Rechtschutz doch einfach mal den Anwalt fragen). Mit den "Mitbewohnern" reden ist mit Sicherheit der erste und beste Versuch. ABER VORSICHT: Neben dem Auto ist der Nachbarschaftsstreit des Deutschen liebstes Hobby :no:
Koppi
So., 03. Mai. 2009, 11:37:16
Ich würde auch erst mal mit den Nachbarn reden, wenn es nichts bringt mit der Verwaltung! Mein Vorposter hat leider Recht, Nachbarschaftsstreit ist hier in D das Hobby Nr.1 und so richtig schön "deutsch".
Wolf
So., 03. Mai. 2009, 19:57:22
Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Leider hilft das Reden nicht. Jeder ist der Ansicht sein Recht bis zum letzten Millimeter auszunutzen. Bei den Eigentumswohnungen handelt es sich um Reihenhäuser die rechtlich gesehen Eigentumswohnungen sind. Jeder ist also Eigentümer und eine Hausverwaltung gibt es nicht.
Ich habe mir bereits eine dicke Delle in die Heckklappe gefahren und es gab keine Reaktion, außer weitere Verknappung der Parkplätze durch Mülltonen und Motorräder. Jeder verhält sich in der Tradition eines Großgrundbesitzers mit "Ich habe Recht".
Ich möchte eigentlich jetzt nur wissen ob die Garagenverordnung Rheinland-Pfalz mit dem Zufahrtsradius von 5 Metern zum Stellplatz hier anwendbar ist. Muss ein anderer seine Mülltone auf sein Grundstück ziehen (um den Preis der Ästhetik) weil die Zu- und Abfahrt eines anderen dadurch ermöglicht wird (höheres Recht??).
MFG
Wolf
. Guido QQ
So., 03. Mai. 2009, 20:20:38
Da es rechtlich gesehen Eigentumswohnungen sind, seid ihr rechtlich gesehen auch eine Eigentümergemeinschaft.
Wir (mein Halbwissen und ich) sind felsenfest der Meinung, dass Ihr als Eigentümergemeinschaft gesetzlich verpflichtet seid, eine "Hausverwaltung" zu haben. Solch ein Fall wie Deiner zeigt eigentlich auf, wie zwingend notwendig solch eine Verwaltung ist.
Sucht Euch eine externe professionelle Hausverwaltung, die neutral ist und die sich in all solchen Dingen auskennt. Der Mülltonnenfall wird nämlich bestimmt nicht der einzige sein, der Euch in Zukunft noch beschäftigen wird.
daumendrückender Gruss
Guido
helmut_taunus
Mi., 06. Mai. 2009, 19:25:03
Ich habe mir bereits eine dicke Delle in die Heckklappe gefahren und es gab keine Reaktion..
Hallo,
5 Meter Radius fordern ist laecherlich. Nochmal, bei unserem Firmenparkplatz wird auch quer zur Zufahrt geparkt und auf der Zufahrt gegenueber. Es sind dann sicher nicht mehr als 2, 7 Meter Platz zum rechtwinklig rausfahren. Das geht immer mit dem Berli, die Schnauze raus und paarmal hin-und her-gekurbelt, fertig. Ich bin an der Stelle schon in eine uebriggebliebene Luecke rein, da konnte ich anschliessend nicht mehr zur Tuer raus, nur noch hinten durch die Schiebetuer.
Wenn Du die Heckklappe verbeulst, was soll da als Reaktion kommen, Gelaechter? Die Nachbarn sind vornehm, und lachen nur drinnen.
Merke, wenn s eng wird, rueckwaerts rein. Wenn Du das nicht packst, egal wo, hast Du das Auto im Freien und nimmst einen anderen Parkplatz. Spaeter vorwaerts raus geht immer, besonders wo es eng ist, auch bei kaltem ruckeligem Motor und Regen und Schnee an den hinteren Scheiben.
Wir haben hier auch so einen Nachbarn, braucht soviel Platz fuer seinen Corsa, da fahren andere einen Sprinter im gleichen Platz, Freunde hat er sehr wenige, manche lachen schon offen. Bei ihm ist es altersbedingt, im Prinzip, ausser dass er sich noch dumm anstellt. Und die Spiegel am Corsa bringen kaum Sicht. Wir haben kein normales Auto, sondern ein besonderes. Im Berlingo kannst Du doch rueckwaerts einparken und dabei seitlich 5cm am Nachbarauto entlangfahren, das sieht man doch prima.
Gruss Helmut
knappo
Mi., 06. Mai. 2009, 20:14:45
bei all diesen formen muss man beachten, dass hier mehrere häuser auf einer einzigen liegenschaft (einer einzigen einlagezahl im grundbuch) errichtet werden und daher ein alleineigentum an "ihrem" grundstück oder reihenhaus nicht möglich ist.
solche gemeinschaften haben sogar oftmals gemeinsame heizungen ec.
aber auch eigene spielregeln.
besonderst, wenn die häuser auch noch vermietet werden.
ich denke, dass auch diese form der wohngemeinschaften eine verwaltung brauchen, wie Guido und ich es schon schrieben.
und es gibt sicher die teilungserklärunge und eine Gemeinschaftordnung, denn wer soll den sonst die in bestimmten kosten notwendige abrechnungen machen und wie soll man ohne regeln zusammenleben ?
ich denke in deinem fall ist es besser du tritts in den Haus-und Grundbesitzerverein ein, welcher nur einen kleinen jahresbonus kostet, bei dem du aber jährlich eine kostenlose rechtsberatung hast. google mal unter dem begriff und such dir die website deiner region.
gruß knappo :wave:
a666
Mi., 06. Mai. 2009, 21:34:06
der springende punkt ist aus meiner sicht, wie die besagten 20% nutzung definiert sind. frei aussuchen kann man sich die garantiert nicht, bes. wenn dadurch mitbesitzer gestört werden.
in österreich ist es übrigens nicht zwingend eine externe hausverwaltung zu haben und kleine liegenschaften müssen auch kein hausrecht oder sowas ähnliches haben.
Wolf
Do., 07. Mai. 2009, 17:58:10
[ich denke in deinem fall ist es besser du tritts in den Haus-und Grundbesitzerverein ein, welcher nur einen kleinen jahresbonus kostet, bei dem du aber jährlich eine kostenlose rechtsberatung hast. google mal unter dem begriff und such dir die website deiner region.
gruß knappo :wave:[/QUOTE]
.............das ist eine gute Idee.:jaja:
Auch wenn ich als früherer Mieter und Hausbesetzer immer noch eine
Wut auf Hausbesitzer habe und ich mich ungern an die Zeit einer
Luxussanierung erinnere. Der Hausbesitzer wurde von dem Verein - erfolgreich - vertreten.
Grüße
Wolf
knappo
Fr., 08. Mai. 2009, 00:13:25
die prioritäten.
früher gab es hausbesetzer und heute mietnomaden...:D
aber das war jetzt nicht politisch gemeint ;-)
mfg
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