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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : KAT bei Berlingo 2 nach 50.000km / Gebrauchtwagengarantie


Hans18
Fr., 28. Aug. 2009, 10:08:14
Hallo zusammen,

habe mir im März einen Berlingo 2, EZ 2005 mit ca. 48.000KM gekauft,
nach ca. zwei Monaten ist die Motorkontrolleuchte gekommen; also hin zum freundlichen (zur Info habe den Berlingo bei einem Citroenhändler gebraucht gekauft allerdings ist der ca. 600km von meinem Wohnort entfernt!) vor Ort. Der hat dann festgestellt, dass wohl die hintere Lambdasonde defekt sei... So dann habe ich mit der Verkäuferwerkstatt Kontakt aufgenommen; die haben dann eine neue Sonde an den freundlichen vor Ort geschickt und haben die Kosten übernommen...
Nach zwei monaten kam dann wieder die Kontrolleuchte; allerdings konnte der freundliche vor Ort kein Fehler diagnostizieren - fehler gelöscht weiterfahren... dann kam nach weitern ca. 4 Wochen wieder die Anzeige; ich wieder hin zum freundlichen nach zwei tagen meinte er er hätte jetzt den KAT getauscht um auf die Werte zu kommen, da alle Sonden OK währen...
Ich jetzt wieder die Verkäuferwerkstatt angerufen - und jetzt müssen die erst mal mit nem Gutachter reden ob die überhaupt die Kosten tragen müßen...

So nun meine Frage:
ist es "normal", dass der kat bei 53.000km defekt ist?
Weiß jemand ob der Kat in der Gebrauchtwagengarantie dabei ist? (Habe keine Garabtiebedingungen beim kauf erhalten, so gelten wohl die gesetzlichen!?)
Auf Kullanz vom Verkäufer ist wohl eher nicht zu hoffen, da ich ja kein Kunde bin da ich zu weit weg bin...

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen; DANKE schon mal...

Gruß Andreas

zooom
Fr., 28. Aug. 2009, 14:25:04
Also weil ich es nicht jedesmal neu schreiben will, gib mal Sachmängelhaftung ein in die Suche und wenn dann noch Fragen sind postest Du wieder.
Es war jedenfalls der denkbar ungünstigste Weg Weg, erst reparieren zu lassen (statt beim ausliefernden Händler zu reklamieren) und dann nach Garantiebedingungen zu fragen.

Hans18
Mo., 31. Aug. 2009, 10:04:12
Hallo zooom,

bin über die Suchfunktion (die ich schon vor meinen Beitrag genutzt habe) nicht wirklich schlau geworden – mein Fazit - Kat ist ne schwierige Sache da der Auspuff an sich als Verschleißteil nicht dazugehört!?
Zum Thema reparieren lassen – was soll ich machen wenn der freundliche anruft und sagt – so haben jetzt den Kat getauscht und jetzt passen alle Werte wieder… der hat mich vorher nicht gefragt ob er den tauschen darf – So wie ich das rausgehört habe war er sich nicht sicher ob der Fehler wirklich vom Kat kommt und hat den dann auf Verdacht gewechselt (da es ja bei der KM Leistung nicht normal ist, dass der Kat defekt ist…) und jetzt passen die Werte wieder…
Was soll man da machen Da steht man als Kunde auf einmal mit ner Rechnung von 800,-€ da… und mit dem Freundlichen vor Ort will ich nicht unbedingt streiten – den will ich ja behalten und da die Citroen Händler bei uns dünn besiedelt sind…

Gruß Andreas

zooom
Mo., 31. Aug. 2009, 10:29:45
Kat ist kein Verschleißteil, im ersten halben Jahr muß der ausliefernde Händler dafür gerade stehen.
Blöd halt nur, daß Du ihm dazu keine Gelegenheit gegeben hast und noch blöder, daß Du eine Reparatur bezahlst, die Du nicht in Auftrag gegeben hast, jetzt ist die berühmte A...karte halt bei Dir!

Hans18
Mo., 31. Aug. 2009, 15:59:12
Hallo zooom,

Danke für Deine Antwort!!
Weiß dass ich die A-Karte habe aber bin mal gespannt wie es weiter geht…
Das Autohaus bei dem ich gekauft habe muß erst prüfen, weil es ja sein könnte, dass ich falsch getankt hätte und sich deshalb der Kat verabschiedet hätte…

Hast Du mir zufällig noch was „greifbares“ das im ersten halben Jahr der Händler „haften“ muß bzw. reparieren muß? (vielleicht nen Gesetzt oder Urteil; weiß nicht was bzw. ob es da was gibt…)

DANKE noch mal!!

Gruß Andi

Martin
Mo., 31. Aug. 2009, 17:56:29
Hallo zooom,

Danke für Deine Antwort!!
Weiß dass ich die A-Karte habe aber bin mal gespannt wie es weiter geht…
Das Autohaus bei dem ich gekauft habe muß erst prüfen, weil es ja sein könnte, dass ich falsch getankt hätte und sich deshalb der Kat verabschiedet hätte…

Hast Du mir zufällig noch was „greifbares“ das im ersten halben Jahr der Händler „haften“ muß bzw. reparieren muß? (vielleicht nen Gesetzt oder Urteil; weiß nicht was bzw. ob es da was gibt…)

DANKE noch mal!!

Gruß Andi

§476 BGB

Gruß
Martin

zooom
Mo., 31. Aug. 2009, 18:37:56
§476 BGB

Gruß
Martin

Hätte man nicht besser sagen können:respekt::respekt::respekt::lol:

Hans18
Di., 01. Sep. 2009, 12:27:26
Vielen Dank zusammen!!!

Werde dann berichten wer was zahlt...

Gruß Andreas