PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Heute Bestellt, Berli 1.6i-16V MSP


Martin&Co
Do., 24. Mär. 2005, 19:23:42
Hallo zusammen!

Es war schliesslich schon crazy!

Am letzten Montag hab ich unterschrieben für eine gute Occassion und ein Tag darauf meldete sich ein anderer Händler, der Tag's zuvor schon von meinem Deal erfahren hat und machte mir ein super Angebot für einen Neuwagen! Rabatt plus Kinderrabatt:-p

Der erste Händler liess mich glücklicher Weise springen und so hab ich heute den Kauf für den neuen Berlingo 1.6i-16V MSP Luzifer Rot unterschieben!

Jetzt bin ich fast schon ein wenig platt von den sich überstürzenden Ereignissen und nun beginnt das grosse warten.

Euch allen nochmals besten Dank für euer Forum und ich melde mich spätesten's nach den ersten Fahrten zurück!

Grüsse Martin&Co (http://www.berlingo.org/member.php?u=1213):flower:

Ouzo auf Berli
Do., 24. Mär. 2005, 19:47:21
Hallo zusammen!

.................................. und nun beginnt das grosse warten.

.Grüsse Martin&Co (http://www.berlingo.org/member.php?u=1213):flower:

Hallo Martin und Co, na, dann mal viel Spaß an der Vorfreude!
Gruß aus dem Norden, Wolfgang

STYLUS 3530
Sa., 26. Mär. 2005, 09:24:34
Hallo Martin & Co,

Zuerst einmal Herlichen Gluckwunsch zum neuen, ich bin mir wirklich sicher dass Du es Dir nicht bereuen wirdst.

PS:
Der erste Händler liess mich glücklicher Weise springen :top:

Wenn ich mich nicht irre hat man immer ein 14 Tagisches Rucktrittsrecht von jeden Kauf, also der Handler konnte gar nichts einwenden.

Martin&Co
Sa., 26. Mär. 2005, 23:29:02
Wenn ich mich nicht irre hat man immer ein 14 Tagisches Rucktrittsrecht von jeden Kauf, also der Handler konnte gar nichts einwenden.

In der Schweiz scheint dies leider nicht so zu sein! Ich habe mich deswegen extra informiert!

Grundsätzlich besteht kein Rücktrittsrecht. Bei Rücktritt ist Schadenersatz geschuldet.

Grüsse Martin&Co

HKI
So., 27. Mär. 2005, 10:26:39
Wenn ich mich nicht irre hat man immer ein 14 Tagisches Rucktrittsrecht von jeden Kauf, also der Handler konnte gar nichts einwenden.

Leider irrst Du Dich.
"Verträge sind zu erfüllen." Das ist so eine alte, kleine Weissheit im Geschäfts-wie Juristenleben.
Was Dir vielleicht im Hinterkopf schwebt, ist das Fernabgabegesetz, d.h., dass Verträge die über Telefon, Internet o.ä. abgeschlossen werden, ein 14tägiges Rücktrittsrecht für den Käufer beinhalten.

Trotzdem Frohe Ostern.

aikhoch
So., 27. Mär. 2005, 21:04:41
Hi, :yaya:

ganz genau kann ich es auch nicht sagen aber eine Bekannte die bei Mitsubishi Autos verkauft, hat mal zu mir gesagt das KFZ Käufe von Neuwagen generell ein 14tägiges Rücktrittsrecht des Käufers beinhalten. Aus diesem Grund bestellen Sie Neuwagen erst nach diesen 14 Tagen.
Dies würde in den empfohlenen Vertragsbedingungen vom KFZ Handwerk so stehen... :confused:

Als ich meinen Berli Ende letzten Jahres leider kurzfristig stornieren musste hat der Händler auch kein Problem gemacht (war ca. 5 Tage nach Bestellung). Es kann also was dran sein.


ciao

STYLUS 3530
Mo., 28. Mär. 2005, 06:04:38
Leider irrst Du Dich.
"Verträge sind zu erfüllen." Das ist so eine alte, kleine Weissheit im Geschäfts-wie Juristenleben.
Was Dir vielleicht im Hinterkopf schwebt, ist das Fernabgabegesetz, d.h., dass Verträge die über Telefon, Internet o.ä. abgeschlossen werden, ein 14tägiges Rücktrittsrecht für den Käufer beinhalten.

Trotzdem Frohe Ostern.

Wie da in der Schweiz, Deutschland und Finnland aussieht weis ich nicht, aber hier in Belgien hat man das 14 tägisches Rücktrittsrecht :bindafuer

HKI
Mo., 28. Mär. 2005, 12:20:33
In Deutschland ist es vielschichtig...
Bei der Bestellung unterschreibt der Kaufwillige i.d.R. keinen Kaufvertrag, sondern nur eine verbindliche Bestellung eines Neuwagens. Was dann geliefert wird, und der Käufer tatsächlich bekommt, steht erst im Kaufvertrag, der bei Übergabe und Bezahlung geschlossen wird.
Von dieser Bestellung kann wie vereinbart zurückgetreten werden, vom eigentlichen Kaufvertrag aber nur unter erschwerten Bedingungen, man denke an Schadensersatz.

Bei den meisten Verträgen ist es belanglos, wann wer wie woraus von wem zurücktreten kann, weil die Freude auf´s Auto und das Verhältnis zum Händler stets was Nettes an sich aben sollten... ;)