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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Partner bivalent


machtans
Fr., 24. Jun. 2005, 15:37:11
Hallo! Ich fahre seit september 04 den Partner mit erdgas. Leider war er schon 10 mal in der werkstatt. bisher konnte der Fehler nicht behoben werden. Er ruckelt im erdgasbetrieb beim anfahren bzw. unter 3000 touren. Kennt sich jemand damit aus.
zurücknehmen wollen die nicht.

partner 99
Fr., 24. Jun. 2005, 16:00:20
Hallo machtans

Du hast Garantie und dementsprechend das Recht ein Produkt zu "wandeln"
Bist du Rechtsschutzversichert?

Kai

machtans
Fr., 24. Jun. 2005, 16:04:07
Wir haben den als Vorführwagen gekauft. Es ist sogar noch werksgarantie drauf. Wandlungsantrag ist schon gestellt aber da lässt sich der chef nicht drauf ein. der will lieber reparieren bis nix mehr geht. rechtschutz haben wir net.

Erzdruide
Fr., 24. Jun. 2005, 16:25:25
Wir haben den als Vorführwagen gekauft. Es ist sogar noch werksgarantie drauf. Wandlungsantrag ist schon gestellt aber da lässt sich der chef nicht drauf ein. der will lieber reparieren bis nix mehr geht. rechtschutz haben wir net.
Wenn ich nicht völlig falsch informiert bin hast du ein Recht auf Wandlung nach zwei vergeblichen Reparaturversuchen.

zooom
Fr., 24. Jun. 2005, 16:32:08
Das is so, kann ich Dir aus aktuellem Anlaß versichern. Brauchste nur das Auto hinstellen, und mit dem Reparaturauftrag in Verzug (Frist) setzen. Brauchste keine Rechtsschutzversicherung für, das ist geltendes Verbraucherrecht. Natürlich macht sich das Schreiben eines Anwaltes gut, brauchste aber nicht, um in Verzug zu setzen, die Kosten kannste Dir sparen, bis die Frist verstrichen ist.
Wirst sehen, wie schnell das plötzlich flutscht...

machtans
Fr., 24. Jun. 2005, 16:40:42
Das schöne ist, die haben sich ja selbst ne frist gesetzt. Wir waren Mittwochs da und haben gefragt, wie lange die zum Reparieren brauchen. die sagten bis Dienstag ist das machbar. War aber nicht so. Die stellen stur.

Caiman
Fr., 24. Jun. 2005, 16:52:30
Die Frist mußt DU setzten. Schriftlich am besten, sonst haste nix in der Hand.
Die Werkstatt darf dann 2 mal nachbessern. Wenns dann immernoch nicht geht, dann hast du das Recht auf Wandel! Aber mach alles schriftlich, sonst stehst du mit nichts in der Hand da, wenn es zum Rechtsstreit kommt.

Außerdem: Sag dem Händler nicht, daß du keine Rechtschutzversicherung hast. Der versucht sonst vor Gericht auszusitzen, denn DER hat bestimmt eine!

...und als nächstes ne Rechtschutzversicherung besorgen. (Nein, ich arbeite bei keiner Versicherung :o ). Neben der privaten Haftpflicht fast Pflicht in Deutschland.

kargen
Fr., 24. Jun. 2005, 17:05:44
Hallo,


zum Problem selber habe ich mal eine Frage!

Wie viele km bist du bisher mit dem Auto gefahren?
An wievielen Tankstellen hats du bisher getankt?
Waren diese Tankstellen in unterschiedlichen Regionen?
Hast du immer nur das eine Problem (und dann 10 mal) ?



Worauf ich hinaus will:

Erdgas gibt es sehr unterschiedlichen Qualitätsausprägungen (abgesehen von H- und L-Gas)

Es gibt Gasleiferanten (Vorlieferanten des regionalen Versorger) die sehr unterschiedlihce Qualitäten abliefern. Das stellt für den Hausgebrauch kein Problem dar. Ist aber für ein KFZ-Motor sehrwohl ein Problem.

evt. hat nicht dein Auto ein Problem sonder die Tankstelle bei der du Tankst (minderwertigen Kraftstoff)

Gibt es evt. ander "Gasfahrer" in deiner Umgebung die auf das Problem ansprechen kannst?

Wo kommst du her?


Gruß Karsten

zooom
Fr., 24. Jun. 2005, 17:46:49
Nu mal langsam mit den jungen Pferden!
Da ist ein Problem, für das der Händler zu stehen hat, das kann er noch nicht mal abwälzen, sondern das hat er an der Backe!
Es ist für den Kunden völlig ohne Belang, welche Ursache zu Grunde liegt, das Auto bockt und AMEN!
Diskussionen bringen da nix: Schriftlich unter Verweis auf die stattgefundenen Reparaturversuche Frist setzen, nach Verstreichen der Frist Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.
Der Mangel muß innerhalb des ersten halben Jahres nach Fahrzeugübernahme aufgetreten sein, sonst kehrt sich die Beweislast um, und das scheint ja hier unstrittig der Fall zu sein.
Die Fahrzeuggarantie entbindet den Händler von gar nichts, hier wird immer Sachmängelhaftung (mindestens 12 Monate bei gebrauchten Artikeln seitens des Verkäufers), und Garantie (seitens des Herstellers) in einen Topf geworfen. Wo der Händler sich ggf. seinen Regreß herholt und ob er welchen kriegt, das ist nicht das Problem des Endverbrauchers.
Unter diesen Voraussetzungen freß ich nen Besen, wenn das vor Gericht nicht widerstandslos durchginge. Ne Rechtsschutzversicherung ist was für Prozesse, wegen Gartenzwergen mit ausgestrecktem Mittelfinger und so was, aber doch nicht wirklich erforderlich bei ständiger Rechtssprechung in Sachen Verbraucherrecht.

lollipopp
Fr., 24. Jun. 2005, 18:04:59
Ne Rechtsschutzversicherung ist was für Prozesse, wegen Gartenzwergen mit ausgestrecktem Mittelfinger und so was, aber doch nicht wirklich erforderlich bei ständiger Rechtssprechung in Sachen Verbraucherrecht.
Hallo,

da muss ich Dir leider widersprechen, denn heutzutage scheinen sich die Firmen und Versicherungen erst recht zu streuben, wenn´s an das Zahlen geht. Eine RV (Rechtsschutzversicherung) ist zwar nicht unbedingt nötig, aber sehr hilfreich.

Vor allem die Verkehrs-RV, denn gerade da treten sehr häufig strittige Fälle auf nach Unfällen oder, wie hier geschehen, bei Fahrzeugkäufen.

Zum Thema Verbraucherrecht: Ich habe eine durch einen mangelhaften Bezugsstoff verschi... Couchgarnitur reklamiert, das Möbelhaus lehnte unter der Begründung "nur normaler Verschleiß" den Umtausch ab. Anwalt eingeschaltet, 1 Gutachter, 1 Brief an das Möbelhaus, Couchgarnitur (Wert 1750 EURO) ersetzt ! Für die 1750 Euro kann ich lange Jahre die RV bezahlen.

Mit einer RV hätte es die ganze Diskussion nicht gegeben. Anwaltlich beraten lassen und nach Zusage der Versicherung weitere Schritte einleiten, fertig !

Gruß

michel

machtans
Fr., 24. Jun. 2005, 20:40:27
Danke schon mal wegen der regen Beteiligung

Eine Frist haben wir gesetzt und zwar mit zei Wochen .
Schriftlich mit Eingangstempel vom Autohaus.
Das Autohaus hat diese Frist verstreichenlassen ohne sich zu melden.
Zwei Tage später haben wir das Auto wiederbekommen.
Das Problem war noch immer da.
Ruckelte immer noch.
Hab mich dannach mit einem Anwalt beraten.
Autohaus winkt totzdem ab.
Stellen auf Stur.
Haben das Auto kaputt wieder abgeholt.
Jetzt muß ich zum Gutachter kostet 1500 €
Anwaltsgebühr 600 €
Der Anwalt kannte das Autohaus schon. ZITAt : Die lassen sich gerne verklagen und sind Hartnäckig.

STYLUS 3530
Fr., 24. Jun. 2005, 20:56:25
Danke schon mal wegen der regen Beteiligung

Eine Frist haben wir gesetzt und zwar mit zei Wochen .
Schriftlich mit Eingangstempel vom Autohaus.
Das Autohaus hat diese Frist verstreichenlassen ohne sich zu melden.
Zwei Tage später haben wir das Auto wiederbekommen.
Das Problem war noch immer da.
Ruckelte immer noch.
Hab mich dannach mit einem Anwalt beraten.
Autohaus winkt totzdem ab.
Stellen auf Stur.
Haben das Auto kaputt wieder abgeholt.
Jetzt muß ich zum Gutachter kostet 1500 €
Anwaltsgebühr 600 €
Der Anwalt kannte das Autohaus schon. ZITAt : Die lassen sich gerne verklagen und sind Hartnäckig.

Naja, dann sind die einfach sehr blod dass Sie sich so gerne verklagen lassen, aber vielleicht soltest Du mal contact mit Citroën Deutschland aufnehmen und Sie eine beschreibung von deinen Handler geben, wenn auch dass nichts Hilft, werbung kann man auf zwei artten machen, positiv oder negativ. Ich nenne mal ein Beispiel, ein paar jahre zuruck hatte ich mich eine Betonmuhle gekauft, aber sie funktionierte nicht wie Sie musste. Ich also zuruck zum Laden, und Sie reparierten IHM, Zuruck zuhause bemerkte ich dass er wieder nicht gut funktionierte. Ich also zuruck zum laden, wieder dass gleiche Spiel. Nach 4 versuchen hatte ich die nase voll und wollte mein Geld zuruck, aber der Laden sagte einfach NEIN. Ich also mein auto mit anhanger auf ein Privatgrundstuck von einen Freund in der Nahe des Laden gesetzt, und ein grosses Plakat mit Werbung draufgehangen(hierin hab ich nicht beleidigdt, sondern nur TATSACHEN(WICHTIG) beschrieben), im Laden angerufen und gebeten um einmal nach die neue Werbung fur Ihre Firma schauen zu kommen. Nach einer Viertelstunde waren die dar und haben mir sogar verklagen wollen, ich sagte Sie mussen machen Sie wollen, aber ich habe Sie nicht beleidigt, sondern nur die tatsachen beschrieben, wovon ich auch noch beweise hatte. Nach funf minuten waren die so klein wie eine Maus und habe ich mein Geld zuruckbekommen und obendrauf noch einen einkaufsgutschein von 50 €, den ich an meinen Freund gegeben habe

lollipopp
Fr., 24. Jun. 2005, 21:14:39
möönsch Stylus, der Partner wird doch nicht von CIT gebaut !http://www.berlingo.org/images/smilies/aetsch.gif

Aber deine "Werbung" hat ja funktioniert. Ist glaube ich trotzdem verboten, heißt glaube ich Rufschädigung.

Gruß

michel

STYLUS 3530
Fr., 24. Jun. 2005, 22:11:37
möönsch Stylus, der Partner wird doch nicht von CIT gebaut !http://www.berlingo.org/images/smilies/aetsch.gif

Was soll ich sagen :rotwerd:, ich werde mich selber bestraffen ;) und 100 mal Peugeot Partner mit der Kopieroption schreiben :lol: , er soll also Peugeot einmal anschreiben

Aber deine "Werbung" hat ja funktioniert. Ist glaube ich trotzdem verboten, heißt glaube ich Rufschädigung.

Gruß

michel

Dass stimmt nicht so direkt :no: , ich habe auf mein Plakat nirgend wo der Name von den Laden erwahnt ;) , sondern nur eine andeutung in Ihrer Richtung :jaja: , mann muss eben alles Diplomatisch angehen :bindafuer . Sie konnten mich nicht verklagen, und dennoch wuste jeder uber welchen Laden ich es hatte.

machtans
Sa., 25. Jun. 2005, 01:27:47
Hallo,


zum Problem selber habe ich mal eine Frage!

Wie viele km bist du bisher mit dem Auto gefahren?
An wievielen Tankstellen hats du bisher getankt?
Waren diese Tankstellen in unterschiedlichen Regionen?
Hast du immer nur das eine Problem (und dann 10 mal) ?



Worauf ich hinaus will:

Erdgas gibt es sehr unterschiedlichen Qualitätsausprägungen (abgesehen von H- und L-Gas)

Es gibt Gasleiferanten (Vorlieferanten des regionalen Versorger) die sehr unterschiedlihce Qualitäten abliefern. Das stellt für den Hausgebrauch kein Problem dar. Ist aber für ein KFZ-Motor sehrwohl ein Problem.

evt. hat nicht dein Auto ein Problem sonder die Tankstelle bei der du Tankst (minderwertigen Kraftstoff)

Gibt es evt. ander "Gasfahrer" in deiner Umgebung die auf das Problem ansprechen kannst?

Wo kommst du her?


Gruß Karsten
Wir tanken immer an der selben Tankstelle.Kommen aus Düsseldorf, und hier tankt die Taxiflotte auch. Die haben das Problem nicht.

zooom
Sa., 25. Jun. 2005, 10:43:01
Danke schon mal wegen der regen Beteiligung

Eine Frist haben wir gesetzt und zwar mit zei Wochen .
Schriftlich mit Eingangstempel vom Autohaus.
Das Autohaus hat diese Frist verstreichenlassen ohne sich zu melden.
Zwei Tage später haben wir das Auto wiederbekommen.
Das Problem war noch immer da.
Ruckelte immer noch.
Hab mich dannach mit einem Anwalt beraten.
Autohaus winkt totzdem ab.
Stellen auf Stur.
Haben das Auto kaputt wieder abgeholt.
Jetzt muß ich zum Gutachter kostet 1500 €
Anwaltsgebühr 600 €
Der Anwalt kannte das Autohaus schon. ZITAt : Die lassen sich gerne verklagen und sind Hartnäckig.


Keinesfalls ein Privatgutachten erstellen lassen, die Kosten werden Dir in den meisten Fällen nicht erstattet. Wenn Du schon in Verzug gesetzt hast, den Anwalt mahnen lassen und dann verklagen, dann beauftragt das Gericht einen Gutachter, der MUSS von der unterlegenen Partei bezahlt werden.
Der Streitwert bei Wandlung ist der Fahrzeugpreis - Nutzung, da kommste mit 600.- nicht weit, weil es bei der Summe gleich vors Landgericht mit Anwaltszwang geht. Und die Peugeot Deutschland hat damit gar nix zu tun, es sei denn, sie hätten irgendwas Verbindliches zu der Angelegenheit geäußert. Aber auch dann kannst Du sie nur per Streitverkündung in das Verfahren mit Deinem Händler einbeziehen, was wieder einen A.... voll Geld kostet und in Deinem Fall gar nix bringen wird.

Du kannst aus dem, was ich da schreibe, entnehmen, daß ich mit solchen Dingen Erfahrung habe;-(

machtans
Sa., 25. Jun. 2005, 11:14:27
Das ist alles ein Scheiß. Peugeot deutschland hat indirekt schon was damit zu tun. die haben nämlich einen Obermechaniker geschickt. allerdings gibt mir keiner auskunft darüber, was er gesagt hat. so nach dem motto geht sie nix an. RS abschließen bringt jetzt wohl nix mehr? sache läuft ja schon.

wir gehen jetzt erst mal zur Schlichtungsstelle und die presse würde sich auch freuen (adac usw)

machtans
Sa., 25. Jun. 2005, 18:13:13
Hi

sag mal wann Du zu Hause bist.
Würde Dich gerne anrufen

MAchtans

machtans
Sa., 25. Jun. 2005, 18:15:13
Gericht kostet 5500 € im Klageverfahren

Jordan
Sa., 25. Jun. 2005, 19:05:21
Hallo Machtans,
das konnte evtl. an irgendeinem Temperaturfühler liegen. Wenn der Wagen ruckelt und nur bei 3000Umdrehungen geht ist er vielleicht zu kalt beim Umschalten auf Gas. Gas hat ja einen höhreren Brennpunkt als Benzin. Frage doch mal den Meitser ob er nicht einmal die Temperaturfühler kontrolieren könnte. Viel Glück und Erfolg!!!
Jordan

machtans
Sa., 25. Jun. 2005, 21:43:54
Hallo Jordan

Danke für deine Antwort!!

Das passiert auch mit dem Ruckel, wenn ich mit Benzien 30 km fahre und dann auf Gas umschalte.
Kann aber mal fragen.
es schwankt ein bißchen mit der Drehzahl.
manchmal geht er auch bei 2500 etwas besser.
imm Lehrlauf hat der das ja nicht , egal bei welcher Drehzahl
Er ruckelt nur unter Last

Gruß

Machtans

der alte Ketzer
So., 26. Jun. 2005, 15:19:30
Gericht kostet 5500 € im Klageverfahren
Wer sagt das denn so pauschal? Ist doch gequirlter Quark! In D sind die Kosten immer abhängig von Streitwert und Umfang des Verfahrens, abhängig von Beweisaufnahme oder nicht, und ob eine Instanz reicht.

5500€ ist folglich nur dann zutreffend, wenn die Eingangsdaten passen.

Mehr zu Anwaltskosten:
http://www.brak.de/seiten/01.php

Zur Frage, ob eine Rechtsschutversicherung was taugt:
Ausschlußklauseln beachten! Neben bestimmten Angelegenheiten werden auch Streitereien nicht bezahlt, die innerhalb von 3Monaten nach Abschluß des Vertrages entstehen. Nachträglich abschließen geht also nicht.

Bis denne
der alte Ketzer

machtans
So., 26. Jun. 2005, 22:35:45
Das ist richtig was Du sagst.

Laut Ausage meines Anwaltes ( er schaute intensiv in sein schlaues Buch...Gebührenverordnung ) , müßte ich mit diesen Kosten vorrausichtlich rechnen.

Ich gehe mal davon aus das , daß das seine Richtigkeit hat.

Gruß

Machtans

kargen
So., 26. Jun. 2005, 23:00:16
Hallo Machtans,

du hast geschrieben dass ein "Spezialist" vor Ort war. Hat der auch keinen Erfolg oder sucht der noch?

Gruß Karsten

machtans
Mo., 27. Jun. 2005, 13:54:21
Hallo Machtans,

du hast geschrieben dass ein "Spezialist" vor Ort war. Hat der auch keinen Erfolg oder sucht der noch?

Gruß Karsten
Ich habe keine ahnung was er zu dem auto sagt. Laut autohaus ginge uns das nix an, weil der werte herr nicht für kunden zugänglich ist.

lollipopp
Mo., 27. Jun. 2005, 22:40:25
Ich habe keine ahnung was er zu dem auto sagt. Laut autohaus ginge uns das nix an, weil der werte herr nicht für kunden zugänglich ist.
Ich bin ja ein sehr friedlicher Mensch, der nie einer Fliege was zuleide tut, aber das sind Aussagen für die der "Herr" vom Autohaus eins auffe und inne kriegen müsste !

Ich kenne es bisher nur von Honda und VW, da waren die Experten stets sehr freundlich und haben selbst dem nervigsten Kunden immer zu dessen vollen Zufriedenheit geholfen. Wenn es sich mal um einen konstruktionsbedingen Fehler gehandelt hat, der nicht abgestellt werden kann, bekam der Kunde bei Honda einen Gutschein für die nächste Inspektion oder dergleichen. Es wurde immer eine Lösung gefunden, mit der beide Seiten sehr gut leben konnten ! Das ist Service am Kunden wie man sich den wünscht !

Meine Werkstatt könnte noch so gute Arbeit leisten, aber wenn die sich solche Aussagen leisten würden, gäbe es mächtig Stunk !

Gruß

michel

machtans
Di., 28. Jun. 2005, 00:41:15
Das schlimme ist, mit dem Hernn mit dem wir zuletzt verhandelt haben wollen, ist der Serviceleiter in dem Autohaus. Das muss sich einer mal wegtun. von Service hat der gute Mann gar keine ahnung. Der hat ja nichtmal irgendwas angeboten nicht mal ne tasse kaffee.

kargen
Di., 28. Jun. 2005, 12:36:30
Hi,

du bist im falschen Autuhaus!

Ich habe das Gefühl, dass das Auto eine Vorgeschichte hat und denen in Hals steht!

Halt uns auf dem laufenden.

Gruß Karsten

machtans
Di., 28. Jun. 2005, 14:52:32
Hab bei arcor grad ne homepage eingerichtet. Da schreib ich die nächsten tage mal was rein.

machtans
Mi., 29. Jun. 2005, 01:41:12
So hier nun mal der Link! Wir haben mal was geschrieben:

Schaust du hier (http://home.arcor.de/machtans)

lollipopp
Mi., 29. Jun. 2005, 02:04:40
So hier nun mal der Link! Wir haben mal was geschrieben:

Schaust du hier (http://home.arcor.de/machtans)
wenn es nicht so traurig wäre, so wünscht man sich Politiker-Reden.
Schön kurz und auf den Punkt gebracht. Hast auch schon einen Gästebucheintrag.

Gruß

michel

machtans
Do., 30. Jun. 2005, 12:16:41
Wir haben am 8. einen Termin beim Anwalt vom Verbraucherschutz. Mal sehen, was da raus kommt! Wir halten euch auf dem laufenden.

machtans
Mi., 06. Jul. 2005, 23:30:21
Wir haben ja ne Email an Peugeot Deutschland geschrieben. Aber die halten sich da raus. Das wäre ne Sache zwischen uns und dem Autohaus. Allerdings, weis ich nicht recht, wie ich diesen Satz verstehen soll:

Ferner lesen wir mit bedauern, dass ihnen ihr Fahrzeug mehrmals Grund zur Beschwerde gibt. Das kapier ich ja.

micherheit stellen die von Ihnen geschiöderten Unregelmäßigkeiten keine repräsentativen Wertung zur Qualität des Fahrzeugs dar. ???

Den versteh ich nicht ganz.

CarlSagan
Do., 07. Jul. 2005, 00:27:11
Hallo!
Nun wenn SIE zugeben dass das Produktmängel sind, dann lassen SIE anstatt der Händler die Hosen runter! http://www.berlingo.org/images/smilies/idea.gif
Also sind das IMMER "Einzelfälle", so wie mein Extremrost auch http://www.berlingo.org/images/smilies/mad.gif
Der Händler sagt, das ist IMMER so, der Hersteller, sagt, kennen wir an den Autos nicht ...http://www.berlingo.org/images/smilies/eek.gif
Und DU stehst zwischen Baum und Borke.http://www.berlingo.org/images/smilies/mad.gif
Tschüß

>>>mit Sicherheit stellen die von Ihnen geschilderten Unregelmäßigkeiten keine repräsentative Wertung zur Qualität des Fahrzeugs dar. ???
Den versteh ich nicht ganz.<<<

machtans
Fr., 22. Jul. 2005, 01:07:58
so, der Brief vom Anwalt ist raus. Die haben jetzt Zeit bis zum 27.7. sich zu melden. Bin ja mal gespannt, was da raus kommt.

STYLUS 3530
Di., 09. Aug. 2005, 08:44:11
so, der Brief vom Anwalt ist raus. Die haben jetzt Zeit bis zum 27.7. sich zu melden. Bin ja mal gespannt, was da raus kommt.

Und ist schon eine Antwort gekommen?