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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anhängerkupplung-Frage


Hoss
So., 28. Aug. 2005, 10:03:08
Guten Morgen allerseits :laola:

ich hätte da mal zwei Fragen an alle, die bereits ihren Berli mit einer Anhängerkupplung ausgerüstet haben:
Zunächst mal die Vorgeschichte: Ich habe meinem Berli in der letzten Woche eine starre AHK (von der bekannten Adresse in Dortmund) verpasst. Mit dabei war ein 7-poliger Toptronik Universal-E-satz mit "AFC-Modul"(Automatic Flash-Control) der Firma Jaeger. Beim Einbau kam ein Nachbar vorbei und schaute interessiert zu. dann fragte er mich, wo den die Lampenausfall-Kontrollleuchte hin käme. Ich hab ihm gesagt, dass diese Kontrollleuchte hier nicht gebraucht wird, da das AFC Modul irgentwie einen Ausfall signalisiert. Ich konnte ihm aber nicht sagen, wie. Leider ist in der Einbauanleitung von Jaeger darüber nichts nachzulesen. Kann mir hier jemand etwas dazu sagen?
Zweite Frage: Muss die AHK nicht vom TÜV begutachtet und im Fahrzeugschein eingetragen werden? Beim Motorrad z.B. ist es so, dass auch Teile, die eine ABE haben, vom TÜV begutachtet werden müssen (regelgerechter Einbau und so) und dann vom TÜV eine "Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus" ausgestellt wird, die imer mitzuführen ist, wenn kein Eintrag im Schein erfogt.
Gibts dazu Erfahrungen oder konkretes Wissen?

Schöne Grüße aus Frankfurt

Maccom999
So., 28. Aug. 2005, 10:44:17
Also eine Kontrollleuchte brauchst du mit AFC-Modul definitiv nicht.Das ist ja das besondere an den diesen E-Sätzen. Der Ausfall eines Blinklichtes am Anhänger wird durch eine erhöte Blinkfrequenz am Zugfahrzeug signalisiert.(schnelles klickern des Bilnkgebers)
Probiers doch einfach mal aus!Schlies den Anhänger an und schraube eine Blinklichtlamampe am Hänger raus.....
Da dieses AFC-Modul in den meistens aber einen Dauerplus benötigt muss aber trotzdem eine Leitung von vorne gezogen werden.In meinem Partner (08/2005) lag hinten an der Innenbeleuchtung kein Dauerplus mehr an wie an den älteren Modellen.....http://www.berlingo.org/images/smilies/flop.gif

Zum Thema Anhängerzug-Eintrag:
Da ich meinen Hängerzug von meinem alten Partner (´99) an den neuen (´05) umgebaut habe stellt sich für mich diese Frage auch.
Ich habe in der Werkstatt nachgefragt die sagten wenn der Hängerzug ein " e" Prüfzeichen hat brauche ich nichts weiter zu tun.Da ich noch wegen Reifenumtragungen bei der DEKRA zu tun hatte habe ich den Prüfer gleich darauf angesprochen.Der meinte es muss nichts eingetragen werden nur sollte man die ABE wo auch das Prüfzeichen mit dem "e" drinn steht mitführen.Diesen Zettel habe ich nicht oder nicht mehr.Wo ich das Teil damals mal gekauft habe sagte man mir auf meine Nachfrage das die noch nie eine ABE für einen Anhägerzug mitbekommen oder gesehen haben.Mein Haken ist von BRINK,und auch auf der BRINK-Homepage konnte ich nichts von ABE´s finden.
Also habe ich beim der Reifenumtragung in der Zulassungstelle nochmal nachgefragt was die Hängerzugeintragungsgeschichte betrifft...die nette Frau sagte nur das ihres Wissens nach eine AZV nicht mehr eintragungspflichtig ist....Aber so genau wisse sie es auch nicht das ändert sich laufend....also stehe ich da auch noch etwas im Ungewissen....das mit der Abnahme und Kontrolle des korrekten Anbaus habe ich auch schonmal gehört.....wer weiß da genaueres?

zooom
So., 28. Aug. 2005, 11:01:37
Nix mehr eintragen lassen, solange das Typenschild mit dem e* Zeichen an der Kupplung dran ist, brauchste noch nicht mal Papier mtizuführen, das wäre hübsch, wenn man für jedes Teil am Auto mit e* Zeichen die Gutachten mitführen müßte, da hättste nämlich nen Anhänger voll davon...

Maccom999
So., 28. Aug. 2005, 12:50:50
DANKE für die INFO ZOOOM !

. Peter.R
So., 28. Aug. 2005, 12:53:00
Nix mehr eintragen lassen, solange das Typenschild mit dem e* Zeichen an der Kupplung dran ist, brauchste noch nicht mal Papier mtizuführen, das wäre hübsch, wenn man für jedes Teil am Auto mit e* Zeichen die Gutachten mitführen müßte, da hättste nämlich nen Anhänger voll davon...


ist im Prinzip richtig.
ich hatte das gleiche Problem, Umbau einer Anhängerkupplung vom alten Peugeot Boxer an den neuen Citroen Jumper. Ich war damit bei der DEKRA, bekam auch Auskunft, daß das Eintragen oder das Mitführen irgendwelcher Papiere wg. 'e' Prüfzeichen nicht mehr notwendig sei, ABER: der Tip vom freundlichen DEKRA-Mann lautete: 'legense die Einbauanleitung am besten ins Auto, irgendwann -möglicherweise im Ausland- geraten sie mal an einen Schandarm, der nicht so auf dem laufenden ist, und dann erspart ihnen das Papier eine Menge Erklärungen. Verstehen wird der die Einbauanleitung zwar auch nicht, aber Sie haben was zum Vorzeigen.'
BEste Grüße an die Anhängerfraktion
EDS-Peter