Hoss
So., 28. Aug. 2005, 10:03:08
Guten Morgen allerseits :laola:
ich hätte da mal zwei Fragen an alle, die bereits ihren Berli mit einer Anhängerkupplung ausgerüstet haben:
Zunächst mal die Vorgeschichte: Ich habe meinem Berli in der letzten Woche eine starre AHK (von der bekannten Adresse in Dortmund) verpasst. Mit dabei war ein 7-poliger Toptronik Universal-E-satz mit "AFC-Modul"(Automatic Flash-Control) der Firma Jaeger. Beim Einbau kam ein Nachbar vorbei und schaute interessiert zu. dann fragte er mich, wo den die Lampenausfall-Kontrollleuchte hin käme. Ich hab ihm gesagt, dass diese Kontrollleuchte hier nicht gebraucht wird, da das AFC Modul irgentwie einen Ausfall signalisiert. Ich konnte ihm aber nicht sagen, wie. Leider ist in der Einbauanleitung von Jaeger darüber nichts nachzulesen. Kann mir hier jemand etwas dazu sagen?
Zweite Frage: Muss die AHK nicht vom TÜV begutachtet und im Fahrzeugschein eingetragen werden? Beim Motorrad z.B. ist es so, dass auch Teile, die eine ABE haben, vom TÜV begutachtet werden müssen (regelgerechter Einbau und so) und dann vom TÜV eine "Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus" ausgestellt wird, die imer mitzuführen ist, wenn kein Eintrag im Schein erfogt.
Gibts dazu Erfahrungen oder konkretes Wissen?
Schöne Grüße aus Frankfurt
ich hätte da mal zwei Fragen an alle, die bereits ihren Berli mit einer Anhängerkupplung ausgerüstet haben:
Zunächst mal die Vorgeschichte: Ich habe meinem Berli in der letzten Woche eine starre AHK (von der bekannten Adresse in Dortmund) verpasst. Mit dabei war ein 7-poliger Toptronik Universal-E-satz mit "AFC-Modul"(Automatic Flash-Control) der Firma Jaeger. Beim Einbau kam ein Nachbar vorbei und schaute interessiert zu. dann fragte er mich, wo den die Lampenausfall-Kontrollleuchte hin käme. Ich hab ihm gesagt, dass diese Kontrollleuchte hier nicht gebraucht wird, da das AFC Modul irgentwie einen Ausfall signalisiert. Ich konnte ihm aber nicht sagen, wie. Leider ist in der Einbauanleitung von Jaeger darüber nichts nachzulesen. Kann mir hier jemand etwas dazu sagen?
Zweite Frage: Muss die AHK nicht vom TÜV begutachtet und im Fahrzeugschein eingetragen werden? Beim Motorrad z.B. ist es so, dass auch Teile, die eine ABE haben, vom TÜV begutachtet werden müssen (regelgerechter Einbau und so) und dann vom TÜV eine "Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus" ausgestellt wird, die imer mitzuführen ist, wenn kein Eintrag im Schein erfogt.
Gibts dazu Erfahrungen oder konkretes Wissen?
Schöne Grüße aus Frankfurt