bernd bratwurst
Mo., 02. Jan. 2006, 11:33:20
Hallo zusammen!
Mal ne Frage: Was muß man von folgender Formulierung in einem TÜV-Gutachten halten, die Zeilen stammen aus einem Gutachten für Original Citroen Alu-Felgen [Monza 1, 6J x 15, ET 15mm] und betreffen Reifenbreiten von 195 und 205.
"Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein."
Ich kann mir kaum vorstellen, daß die Reifen nennenswert ausm Radkasten vorstehen. Muß ich da ernsthaft "notwendige" Maßnahmen vor der TÜV-Abnahme treffen (Wie soll sowas denn in der Praxis umgesetzt werden? Kotflügel nach außen beulen...?) oder ist der Satz eher theoretischer Natur? Hat da jemand praktische Erfahrungen? Danke schon mal!
Gruß vom Bernd
Mal ne Frage: Was muß man von folgender Formulierung in einem TÜV-Gutachten halten, die Zeilen stammen aus einem Gutachten für Original Citroen Alu-Felgen [Monza 1, 6J x 15, ET 15mm] und betreffen Reifenbreiten von 195 und 205.
"Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein."
Ich kann mir kaum vorstellen, daß die Reifen nennenswert ausm Radkasten vorstehen. Muß ich da ernsthaft "notwendige" Maßnahmen vor der TÜV-Abnahme treffen (Wie soll sowas denn in der Praxis umgesetzt werden? Kotflügel nach außen beulen...?) oder ist der Satz eher theoretischer Natur? Hat da jemand praktische Erfahrungen? Danke schon mal!
Gruß vom Bernd