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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Felgen: Formulierung im TÜV-Gutachten


bernd bratwurst
Mo., 02. Jan. 2006, 11:33:20
Hallo zusammen!

Mal ne Frage: Was muß man von folgender Formulierung in einem TÜV-Gutachten halten, die Zeilen stammen aus einem Gutachten für Original Citroen Alu-Felgen [Monza 1, 6J x 15, ET 15mm] und betreffen Reifenbreiten von 195 und 205.

"Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein."
Ich kann mir kaum vorstellen, daß die Reifen nennenswert ausm Radkasten vorstehen. Muß ich da ernsthaft "notwendige" Maßnahmen vor der TÜV-Abnahme treffen (Wie soll sowas denn in der Praxis umgesetzt werden? Kotflügel nach außen beulen...?) oder ist der Satz eher theoretischer Natur? Hat da jemand praktische Erfahrungen? Danke schon mal!

Gruß vom Bernd

oldbeetle2.0
Mo., 02. Jan. 2006, 12:57:54
Hi, kenne das von meinem Golf damals, da war es auch so sch... geschrieben, soll heißen: Wenn der Reifen tatsächlich zu weit nach außen ragt, muß was an der Karosserie gemacht werden, soweit klar. In der Praxis ist meist gemeint, dass überprüft werden soll, ob die Freigängigkeit der Reifen erhalten bleibt, bzw gegeben ist. Ist es nicht so, mußt Du ev Deine Kotflügel vorn etwas bördeln, bedeutet, die innere Kante des Kotflügels anlegen. Im Gutachten tauchen solche Auflagen fast immer auf, da auch jedes Fahrzeug der gleichen Bauart immer etwas Werkstolleranzen aufweißt, also nicht jedes Auto ist gleich. Wenn natürlich genug Platz in Radhaus ist, brauchst Du nichts machen, also fahr zum TÜV laß sie eintragen, sollte wirklich zu wenig Platz sein, wird es Dir der Prüfer sagen und dann kannst Du immer noch bördeln lassen!

Gruß Marcus:cool: