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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Oranges Standlicht?


Bora Bora
So., 24. Dez. 2006, 15:28:53
Ich hab dazu weder in den FAQ noch mittels der Suchfunktion was gefunden. Ist es eigentlich erlaubt, orange Birnchen ins Standlicht zu machen oder MUSS das Standlicht weiß sein?

knappo
Mo., 25. Dez. 2006, 02:08:32
Ich hab dazu weder in den FAQ noch mittels der Suchfunktion was gefunden. Ist es eigentlich erlaubt, orange Birnchen ins Standlicht zu machen oder MUSS das Standlicht weiß sein?
Nein...sonst erlischt die betriebserlaubnis :flop:

Bora Bora
Mo., 25. Dez. 2006, 04:24:12
Nagut. Danke.

engersen
Mo., 25. Dez. 2006, 15:02:47
:-) Ja Ja... ich habe die drin. Von Philips. Kostet wat wenn man angehalten wird. Aber das gesamte letzte Jahr wollte noch niemand Geld. Natürlich ist da die Sache mit der Betriebserlaubnis, aber wer meint sich an 5 Watt Lampen aufzugeilen und deswegen ein Unfall hätte vermieden sollen, der muss den Führerschein abgeben. Immerhin Leuchten 110 Watt dagegen und wer die dann nicht sieht :staun: . Sicher wird man hinther nach dem Unfall nach streng deutscher Regelung sämtliche Feinde (Versicherungstechnisch) auf seiner seite haben. Aber dafür hat Citroen ja ein zweites loch drin gelassen, wo der Sockel mit einer weissen W5W reingeht. Dann ist es zwar immernoch nicht erlaubt, aber andererseits kann man gegenargumentieren. Andere FZ haben sowas ja auch.

Es gilt: Bleibt verboten - aber jeder ist ja ein Kind.
Und mittlerweile dürften sich die Autofahrer an Orange Begrenzungslichter gewöhnt haben durch Volvo, BMW und Konsorten die das in den Blinkern und Rückleuchten (da in Rot) integriert haben.

Bora Bora
Mo., 25. Dez. 2006, 15:39:30
Das hab ich mir eben auch gedacht, weil ja die Funktionstüchtigkeit des Blinkers auch nicht eingeschränkt wird und der klar als solcher erkennbar bleibt. Aber wenn das verboten ist, lass ich es einfach sein. Ich hatte mit meinen ersten beiden Autos öfter mal Probleme mit nicht wirklich legalen Sachen, da hab ich mir geschworen, beim Berli lass ich das.

gregordz
Mo., 25. Dez. 2006, 20:49:49
:no: Ich hab dazu weder in den FAQ noch mittels der Suchfunktion was gefunden. Ist es eigentlich erlaubt, orange Birnchen ins Standlicht zu machen oder MUSS das Standlicht weiß sein?
mal ehrlich, was bring dir sowas? mit Standlicht darfste sowieso nicht fahren und wenn du Abblendlicht anmachst, siehste sie sowieso nicht. :no:

besser finde ich die neuen 3D LED Lampen :ichsagnix

Bluecontacter
Mo., 25. Dez. 2006, 22:29:23
Interessant ist es, in die serienmäßigen Blinker statt der "einfachen" 21W Lampe die der Rücklichter zu bauen. Dann könnte man, die 5W als Standlicht und die 21W als Blinker nutzen. Ist allerdings auch nicht erlaubt, weil wir hier ja nicht in Amiland sind, und das nach vorne wirksame Licht die Farbe weiß (Ist doch ansich keine Farbe, oder?) haben darf. Nur die zur Seite wirksame Beleuchtung darf orange sein. Damit fällt also auch diese Lösung flach.

Das mit der Zweifadenlampe habe ich damals an meinem Corsa gehabt. Ich kann euch sagen, daß war eine Fummelei den Stecker anzupassen...

Gruß Bastian

PS: Die Lösung mit 2 Fäden sieht man des Öfteren bei LKWs. Dort dann allerdings als Seitenblinker. Da ist Seitenmarkierung und Blinker so gelöst.

Wandschrank
Mo., 25. Dez. 2006, 22:32:04
Hallo,

da gabs vor 1, 2 Jahren mal einen Unfall.

Ein Mensch mit roten Standlichtbirnen fand es cool, abends wenns schon etwas düster ist, damit herumzufahren.

Er war auf einer Landstrasse unterwegs.
Es kamen ihm dann 2 Autos entgegen. Der hintere hatte es etwas eilig und wollte überholen.
Da er vorne auf der Strasse nur 2 rote Lichter sah, dachte er:" Klasse, kein Gegenverkehr"....http://www.berlingo.org/images/smilies/flop.gifhttp://www.berlingo.org/images/smilies/no.gif



Mit Standlicht fahren ist uncool...und mit bunten erst recht!

Grüsse
Heinz

engersen
Mo., 25. Dez. 2006, 22:51:40
Hallo,

da gabs vor 1, 2 Jahren mal einen Unfall.

Ein Mensch mit roten Standlichtbirnen fand es cool, abends wenns schon etwas düster ist, damit herumzufahren.

Er war auf einer Landstrasse unterwegs.
Es kamen ihm dann 2 Autos entgegen. Der hintere hatte es etwas eilig und wollte überholen.
Da er vorne auf der Strasse nur 2 rote Lichter sah, dachte er:" Klasse, kein Gegenverkehr"....http://www.berlingo.org/images/smilies/flop.gifhttp://www.berlingo.org/images/smilies/no.gif



Mit Standlicht fahren ist uncool...und mit bunten erst recht!

Grüsse
Heinz
Rote Standlicher vorne sind dann sowieso fies. Wenn, dann ist ja hööööchsten Orange erlaubt. rot gehört nach hinten. Klarer Fall. Aber wie soll das passiert sein? Ist der nur mit Standlich gefahren? Da sieht man doch nüscht?!? Oder wie hat der andere erklärt das er die restlichen 110 Watt abblendlicht übersehen hat, die 5 Watt Dinger aber sowohl sah...

Bluecontacter
Di., 26. Dez. 2006, 19:07:27
Rote Standlicher vorne sind dann sowieso fies. Wenn, dann ist ja hööööchsten Orange erlaubt. rot gehört nach hinten. Klarer Fall. Aber wie soll das passiert sein? Ist der nur mit Standlich gefahren? Da sieht man doch nüscht?!? Oder wie hat der andere erklärt das er die restlichen 110 Watt abblendlicht übersehen hat, die 5 Watt Dinger aber sowohl sah...

Wieviel Watt hat dein Standlicht? Richtig, 5W pro Seite. Und Dein Rücklicht? Richtig, ebenfalls "nur" 5W. Selbst, wenn der Typ 20W drinne hatte, hat der Überholende das wahrscheinlich für Brems- oder Nebellicht gehalten. Bei dem Unfall kam übrigens ein Vater mit seinem Sohn um. Das war der Überholende...

Gruß Bastian (der damals mal blaue Seitenmarkierungsleuchten hatte und sich fragt wieso er das damals gemacht hat...)

tommi
Di., 26. Dez. 2006, 19:07:31
Ich hab dazu weder in den FAQ noch mittels der Suchfunktion was gefunden. Ist es eigentlich erlaubt, orange Birnchen ins Standlicht zu machen oder MUSS das Standlicht weiß sein?Was für "Sorgen" manche Leute haben http://www.berlingo.org/images/smilies/ichsagnix.gif

Bora Bora
Fr., 29. Dez. 2006, 08:56:10
Was für "Sorgen" manche Leute haben http://www.berlingo.org/images/smilies/ichsagnix.gifWas für "Kommentare" manche Leute abgeben http://www.berlingo.org/images/smilies/ichsagnix.gif

BambergerReiter
Fr., 29. Dez. 2006, 10:58:35
Rote Standlicher vorne sind dann sowieso fies. Wenn, dann ist ja hööööchsten Orange erlaubt. Auch die sind nicht erlaubt. Mit den üblichen Folgen: Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz weg.
Erlaubt ist nur weiß.

cub
Fr., 29. Dez. 2006, 11:23:44
Was für "Kommentare" manche Leute abgeben http://www.berlingo.org/images/smilies/ichsagnix.gifLieber Andre´,
wenn du es zur Aufgabe hättest den "Schrott" der Unvernunft, der Ignoranz, des Leichtsinns und was nicht noch alles, zur Seite zu räumen, hinterher noch die hinterbliebenen der Opfer, ob schuldig oder nicht, benachrichtigen musst, dann könntest du tommis Kommentar wohl verstehen.

Ist nicht bös von mir gemeint
Gruß Uwe

Jörg
Fr., 29. Dez. 2006, 12:21:19
Lieber Andre´,
wenn du es zur Aufgabe hättest den "Schrott" der Unvernunft, der Ignoranz, des Leichtsinns und was nicht noch alles, zur Seite zu räumen, hinterher noch die hinterbliebenen der Opfer, ob schuldig oder nicht, benachrichtigen musst, dann könntest du tommis Kommentar wohl verstehen.

Ist nicht bös von mir gemeint
Gruß Uwe
... Imho ist aber doch gerade dann sachliches Argumentieren angebracht. Argumente bewirken auch mehr als schnippische und mehr oder weniger unfreundliche Minimalstkommentare....;)

Gruß Jörg

Bora Bora
Fr., 29. Dez. 2006, 16:30:12
... Imho ist aber doch gerade dann sachliches Argumentieren angebracht. Argumente bewirken auch mehr als schnippische und mehr oder weniger unfreundliche Minimalstkommentare....;)

Gruß JörgRichtig. Ich hab es eingesehen, dass es seinen Grund hat, dass das verboten ist und dementsprechend lass ich meine weißen Birnchen auch drin. Aber Jörg trifft es perfekt. "Einsicht folgt durch Prüfung und Anerkennung der vorgebrachten Argumente und nicht durch 'weil das eben so ist'." (Hat ein Lehrer von mir mal gesagt *g*)

knappo
Fr., 29. Dez. 2006, 19:18:51
:-) Ja Ja... ich habe die drin. Von Philips. Kostet wat wenn man angehalten wird. Aber das gesamte letzte Jahr wollte noch niemand Geld. Natürlich ist da die Sache mit der Betriebserlaubnis, aber wer meint sich an 5 Watt Lampen aufzugeilen und deswegen ein Unfall hätte vermieden sollen, der muss den Führerschein abgeben. Immerhin Leuchten 110 Watt dagegen und wer die dann nicht sieht :staun: . Sicher wird man hinther nach dem Unfall nach streng deutscher Regelung sämtliche Feinde (Versicherungstechnisch) auf seiner seite haben. Aber dafür hat Citroen ja ein zweites loch drin gelassen, wo der Sockel mit einer weissen W5W reingeht. Dann ist es zwar immernoch nicht erlaubt, aber andererseits kann man gegenargumentieren. Andere FZ haben sowas ja auch.

Es gilt: Bleibt verboten - aber jeder ist ja ein Kind.
Und mittlerweile dürften sich die Autofahrer an Orange Begrenzungslichter gewöhnt haben durch Volvo, BMW und Konsorten die das in den Blinkern und Rückleuchten (da in Rot) integriert haben.

mich stört es nicht und die meisten anderen auch nicht.
und der kleine betrag bei einer polizeikontrolle ist sicher auch zu verschmerzen.
aber was ist bei einem unfall ?
nur die versicherungen sind "geil" auf jeden grund den sie finden können,
um versicherungstechnisch aussteigen können ;-)

aber es lebbe geht weiter... ;)

engersen
Sa., 30. Dez. 2006, 00:34:13
Ich verstehe auch nicht warum da unterschieden wird. Man darf sowas nicht machen. Aber wenn ich mir Nachbars neuen BMW anschaue mit seinen LED Blinkern... da leuchten die orangen begrenzungsleuchten direkt nach vorne. Ohne Probleme deutlich erkennbar. Oder der Volvo eines Kollegen. Da strahlen 3 rote LEDs seitlich aus den rückleuchten. somit verboten da es nach gesetz orange seien muss. toll wa?

Bora Bora
Sa., 30. Dez. 2006, 01:58:47
Oder der Volvo eines Kollegen. Da strahlen 3 rote LEDs seitlich aus den rückleuchten. somit verboten da es nach gesetz orange seien muss. toll wa?Das stimmt so leider nicht. Also:

nach vorne: weiß. deswegen kein oranges standlicht.
zur seite vorne: orange.
zur seite hinten: rot.

somit ist das beim Volvo erlaubt. Erinnerst Du Dich an den ersten S/V40? Die hatten auch hinten orange. Das war allerdings verboten, deswegen haben alle neueren Volvos hinten rot. Das ist nämlich erlaubt.

Bluecontacter
Sa., 30. Dez. 2006, 22:58:05
Das stimmt so leider nicht. Also:

nach vorne: weiß. deswegen kein oranges standlicht.
zur seite vorne: orange.
zur seite hinten: rot.

somit ist das beim Volvo erlaubt. Erinnerst Du Dich an den ersten S/V40? Die hatten auch hinten orange. Das war allerdings verboten, deswegen haben alle neueren Volvos hinten rot. Das ist nämlich erlaubt.

Und wieso sind dann bitte alle Zubehör Seitenmarkierungsleuchten nicht rot/weiß sondern orange wenn nur noch rot/weiß erlaubt ist? :confused:

Gruß Bastian

engersen
So., 31. Dez. 2006, 03:17:18
Richtig. Die gibts nur in Orange, weil die roten nicht erlaubt sind.

Das selbe Problem bei dem BUICK von meinem Schwiegervater. Der hat Standard vorne Orange und hinten Rot. Ja, da musste ganz fix noch beim TÜV hinten abgeklemmt werden. Man bedenke das das bei dem Wagen ORIGINAL ist und kein nachträglicher Pfusch. Das kuddelmuddel bestätigt sich dann in den bereits erwähnten nachrüst SML, die es nur in Orange gibt. Weil Rot nicht erlaubt ist. Volvo kriegt aber wieder ne extrawurst und darf das. Und Weiss nach Vorne lt Gesetzt, BMW darf aber in den neuen Modellen auch Orange nach Vorne bringen (Heute nochmals genau beim Nachbarn angeschaut).

Fazit: Erlaubt ist nach Vorne weiss, zur Seite Orange. Hersteller die Millionen in die Steuerkasse spülen dürfen diese Vorgaben umgehen und machen was sie wollen. Aber wo es Original so seien muss, muss abgeklemmt werden. Wenns denn kein Volvo ist. Ich finde es einfach nur Arm.

Engersen

Bora Bora
So., 31. Dez. 2006, 05:13:47
Ich würde niemals meinen schönen Doppelwinkel durch so einen doofen Propeller oder Diagonalstreifen ersetzen. Dann dürft ich das fahren mit orangem Standlicht. Sowas gibt's auch nur in Deutschland. Rote Blinker hinten auch verboten, was?

BambergerReiter
So., 31. Dez. 2006, 06:03:18
Sowas gibt's auch nur in Deutschland. Rote Blinker hinten auch verboten, was?Nicht nur in Deutschland - EU-weit.

Jörg
So., 31. Dez. 2006, 12:09:26
Fazit: Erlaubt ist nach Vorne weiss, zur Seite Orange. Hersteller die Millionen in die Steuerkasse spülen dürfen diese Vorgaben umgehen und machen was sie wollen. Aber wo es Original so seien muss, muss abgeklemmt werden. Wenns denn kein Volvo ist. Ich finde es einfach nur Arm.

Engersen

Naja,

nun wollen wir mal objektiv bleiben. Volvo und BMW exportieren große Stückzahlen in die USA. Dort sind diese Leuchten Pflicht und deshalb bekommen die Fahrzeuge hierzulande Ausnahmegenehmigungen. Citroen ist in den USA überhaupt nicht vertreten, deshalb macht es auch keinen Sinn irgendwelche Ausnahmegenehmigungen zu beantragen.
Einer unserer Firmenwagen hat z.B. eine Reifengröße die hierzulande nicht ganz so gängig ist. Auf den Michelin-Sommerreifen(!) trägt er das M+S Symbol. Nicht weil dadurch diese Reifen plötzlich wirklich wintertauglich wären, sondern einfach nur weil Michelin diese ohne das M+S Symbol nicht in die USA importieren dürfte...:idea:

Mit irgendwelchen Bevorzugungen aufgrund höherer Steuerzahlungen hat dies also rein gar nichts zu tun!

Gruß Jörg

Bora Bora
So., 31. Dez. 2006, 12:31:02
Hihi, vor ein paar Jahren wollte ich mit meinem Fiesta total cool sein und habe die Blinker und Rücklicht hinten sowie die Blinker vorne (Seitenblinker waren aus) mit Scheibentönungsfolie schwarz beklebt. Dazu hab ich mir noch mit rotem Isoband einen bösen Blick geklebt. http://www.berlingo.org/images/smilies/jaja.gif

Mann, war ich cool! http://www.berlingo.org/images/smilies/hirnpaul.gif Als mich die Polizei erwischt hat, musst ich alles vor deren Augen wieder abreißen und 35 Mark zahlen. http://www.berlingo.org/images/smilies/motz.gif

BambergerReiter
So., 31. Dez. 2006, 15:44:25
Naja,

nun wollen wir mal objektiv bleiben. Volvo und BMW exportieren große Stückzahlen in die USA. Dort sind diese Leuchten Pflicht und deshalb bekommen die Fahrzeuge hierzulande Ausnahmegenehmigungen.Die haben und brauchen keine Ausnahmegenehmigungen. Es gibt keine Fahrzeuge mit EG-Betriebserlaubnis und darin festgehaltenen Ausnahmegenehmigungen.
Sie entsprechen den Vorschriften.
Es gibt gewisse Werte, die bei der Erteilung der EG-Betriebserlaubnis eingehalten werden müssen. Diese werden in einem lichttechnischen Institut überprüft.
Kleinere Anteile andersafrbigen Lichtes dürfen abgestrahlt werden (z.B. gelb nach vorne oder weiß zur Seite usw.).
Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, erhält das Teil seine EG-Bauartgenehmigung. Solche Teile dürfen nicht verändert werden, ansonsten verlieren sie die Bauartgenehmigung.
Wenn jetzt jemand solche Teile verändert, oder nicht geprüfte an sein Fahrzeug anbaut, erlischt die Betriebserlaubnis.

engersen
So., 31. Dez. 2006, 16:00:51
Aber es sind und bleiben (jetzt bei BMW und Volvo) einfache LEDs die da funzeln.

Wieso dürfen die knall Rot zur Seite und knall Orange nach vorne machen, Zubehörteile aber nicht so gefertigt werden. Ich bin mir reichlich sicher, das Namhafte Firmen wie Inpro und Hella solche Sachen bzgl Lichtbrechung u.ä. Prüfen lassen. Aber würden die damit vorstellig werden gäbe es mecker.
Sonst wären die doch schon längst auf den Tuningzug aufgesprungen und würden die Sachen so Produzieren und verkaufen da mit sicherheit etliche Leute auf sowas legales warten.

Auch die These das die stark die USA beliefern dürfte doch nichtig sein.
Andere Hersteller schaffen es doch auch, sowohl für die USA als auch für die EU gesondert zu produzieren (siehe VW). Dann müssten die anderen doch auch so behandelt werden. Kann also auch nicht als argument dienen.

Ich halte rote SMLs (hinten) für SEHR sinnvoll, für das Rückwärts aus der Hofeinfahrt fahren. Letzens hat sich ein Picasso aus der Hofeinfahrt bewegt, der ABSOLUT nicht zu erkennen war, da man nüscht von den Rückleuchten gesehen hat. Erst als man nah genug dran war (wo es dann schonmal zu spät seien kann), stimmte der Winkel so, das man die Lichter sehen konnte.

Von daher halte ich an BambergReiters sowie Jörgs Theorie mal lieber nicht fest. Da muss irgendwo anders der Wurm drin stecken.

Engersen

knappo
Mo., 01. Jan. 2007, 13:19:47
Aber es sind und bleiben (jetzt bei BMW und Volvo) einfache LEDs die da funzeln.

Wieso dürfen die knall Rot zur Seite und knall Orange nach vorne machen, Zubehörteile aber nicht so gefertigt werden. Ich bin mir reichlich sicher, das Namhafte Firmen wie Inpro und Hella solche Sachen bzgl Lichtbrechung u.ä. Prüfen lassen. Aber würden die damit vorstellig werden gäbe es mecker.
Sonst wären die doch schon längst auf den Tuningzug aufgesprungen und würden die Sachen so Produzieren und verkaufen da mit sicherheit etliche Leute auf sowas legales warten.

Auch die These das die stark die USA beliefern dürfte doch nichtig sein.
Andere Hersteller schaffen es doch auch, sowohl für die USA als auch für die EU gesondert zu produzieren (siehe VW). Dann müssten die anderen doch auch so behandelt werden. Kann also auch nicht als argument dienen.

Ich halte rote SMLs (hinten) für SEHR sinnvoll, für das Rückwärts aus der Hofeinfahrt fahren. Letzens hat sich ein Picasso aus der Hofeinfahrt bewegt, der ABSOLUT nicht zu erkennen war, da man nüscht von den Rückleuchten gesehen hat. Erst als man nah genug dran war (wo es dann schonmal zu spät seien kann), stimmte der Winkel so, das man die Lichter sehen konnte.

Von daher halte ich an BambergReiters sowie Jörgs Theorie mal lieber nicht fest. Da muss irgendwo anders der Wurm drin stecken.

Engersen

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man kann da jetzt ganze bücher darüber schreiben...
was man persönlich meint und findet.
aber es interessieren wird das im schadensfall keinen
und schon gar nicht die versicherungen. :)

wer also unbedingt was verändern will am auto:
am besten zum TÜV fahren und sich schlau machen
oder sich die teile eintragen lassen
oder im ernstfall löhnen ... ;)

gruß knappo
und ein gutes neues jahr für alle :flower:

knappo
Mo., 01. Jan. 2007, 13:33:20
Fundstück aus dem web, auszugsweise:

§16 Grundregel der Zulassung

Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen sind alle Fahrzeuge zugelassen, die den Vorschriften der StVZO und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entsprechen, soweit nicht für die Zulassung einzelner Fahrzeugarten ein Erlaubnisverfahren vorgeschrieben ist.

§17 Einschränkung und Entziehung der Zulassung

Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig, so kann die Verwaltungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Mängelbehebung setzen, notfalls den Betrieb im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken. Wird der Betrieb für ein Fahrzeug mit amtlichen Kennzeichen untersagt, hat der Fahrzeughalter unverzüglich das Kennzeichen von der Behörde entstempeln zu lassen und den Fahrzeugschein abzuliefern.

§19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

Eine Betriebserlaubnis muß einem Fahrzeug erteilt werden, sofern es den Vorschriften der StVZO sowie den Anweisungen des Bundesverkehrministers und entsprechenden Abmachungen im Rahmen der EG/EWG entspricht. Die Betriebserlaubnis, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, erlischt bei Änderungen am Fahrzeug, die


die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart ändern,
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern erwarten lassen,
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern
Hinweis : In diesem Fall dürfen nur noch Fahrten von der Werkstatt auf direktem Weg zur Prüfstelle gefahren werden, natürlich nur mit zugelassenem Fahrzeug (ansonsten gelbes oder rotes Kennzeichen verwenden).
Wurde die Betriebserlaubnis entzogen, muß beim Straßenverkehrsamt eine neue beantragt werden. Dazu kann die behörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen verlangen oder die Vorführung anordnen.

§20 Allgemeine Betriebserlaubnis für Typen

Für reihenweise zu fertigende oder gefertigte Fahrzeuge kann die Betriebserlaubnis dem Hersteller nach einer auf seine Kosten vorgenommene Prüfung allgemein erteilt werden (kurz ABE), wenn er die Gewähr für zuverlässige Ausübung der ihm damit gewährten Befugnisse bietet. Über den Antrag auf Erteilung einer ABE entscheidet das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Es bestimmt auch welche Unterlagen dazu nötig sind.

§21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge

Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, muß der Hersteller (oder ein Verfügungsberechtigter) die Betriebserlaubnis bei der Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) beantragen. Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist dazu ein Fahrzeugbrief vorzulegen.
Dieser Brief muß von einem amtlich anerkannten Sachverständigen ausgefüllt werden, und er muß bestätigen, daß das Fahrzeug den geltenden Vorschriften entspricht. Alternativ kann der Sachverständige dies in einem besonderen Gutachten bescheinigen, aus dem die notwendigen Angaben in den Brief übertragen werden, und der aaS oder die Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) bestätigt, daß die Daten im Brief mit jenen Gutachten übereinstimmen. Hängt die Erteilung der Betriebserlaubnis von einer Ausnahmegenehmigung ab, muß die Ausnahme samt genehmigender Behörde im Brief vermerkt sein.

§21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft

Im Prozeß zur Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstung oder Fahrzeugteile (lose oder bereits an- oder eingebaut) unter Beachtung der mit Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Gleiches gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen gemäß Abkommen in der Europäischen Gemeinschaft. Im ersteren Fall besteht das Prüfzeichen aus einem Kreis mit dem Buchstaben E und der Kennzahl des Staates im Innern sowie aus der Genehmigungsnummer dahinter, gegebenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben R und eventuellen zusätzlichen Zeichen, z.B.Helm

EG-Prüfzeichen bestehen aus einem Rechteck mit dem Buchstaben e und Kennzahl oder Kennbuchstaben des Staates, der die Genehmigung erteilt hat sowie der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe und eventuellen zusätzlichen Zeichen, z.B. Rückspiegel

Die Kennzahl für Deutschland ist in beiden Fällen die "1". Anerkannt werden auch Prüfzeichen und Genehmigungen für Ausrüstungen aus der ehemaligen DDR.

§22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile

Folgende Teile müssen, unabhängig davon ob sie an zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, einer amtlich genehmigten Bauart entsprechen, d.h., sie müssen eine Bauartgenehmigung haben:


Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
Begrenzungsleuchten
Nebelscheinwerfer
Rückfahrscheinwerfer
Schlußleuchten
Bremsleuchten
Rückstrahler
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
Beleuchtungseinrichtungen für amtliche Kennzeichen
Lichtquellen für vorgenannte lichttechnische Einrichtungen
Hinweis : Fahrzeugteile, die einer amtlich genehmigten Bauart entsprechen müssen, dürfen in Deutschland nur "feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet" werden, wenn sie das amtlich vorgeschriebene und zugeteilte Prüfzeichen tragen.

engersen
Mo., 01. Jan. 2007, 17:47:27
:gruebel: Aber das wussten wir doch...?!?

knappo
Mo., 01. Jan. 2007, 18:29:09
:gruebel: Aber das wussten wir doch...?!?
Oranges Standlicht?
Ich hab dazu weder in den FAQ noch mittels der Suchfunktion was gefunden. Ist es eigentlich erlaubt, orange Birnchen ins Standlicht zu machen oder MUSS das Standlicht weiß sein?
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Ach so ...na ja...dann entschuldige engersen ;-) ;-)

Jörg
Mo., 01. Jan. 2007, 18:53:25
Wieso dürfen die knall Rot zur Seite und knall Orange nach vorne machen, Zubehörteile aber nicht so gefertigt werden?
Auch die These das die stark die USA beliefern dürfte doch nichtig sein.
Andere Hersteller schaffen es doch auch, sowohl für die USA als auch für die EU gesondert zu produzieren (siehe VW). Dann müssten die anderen doch auch so behandelt werden. Kann also auch nicht als argument dienen.

Von daher halte ich an BambergReiters sowie Jörgs Theorie mal lieber nicht fest. Da muss irgendwo anders der Wurm drin stecken.

Engersen
OK. Du hast recht...schuld sind die Politiker. Die und die Radfahrer ;)

Jörg

engersen
Di., 02. Jan. 2007, 00:01:49
@knappo: ;)

@Jörg: Ja, Immer diese Radfahrer :motz: - Ich kann se auch nicht leiden
(Die Politiker übrigens auch nicht)

Engersen

kolibri
Di., 02. Jan. 2007, 09:06:16
Kann es sein, das hier zwei etwas intollerant sind? Vor allem gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern? :jaja::motz:


Ich bin auch Radfahrer! :aetsch:

Jörg
Di., 02. Jan. 2007, 23:12:09
Kann es sein, das hier zwei etwas intollerant sind? Vor allem gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern? :jaja::motz:


Ich bin auch Radfahrer! :aetsch:Zumindest in meinem Fall handelte es sich um ein ironisch gemeintes und leicht geändertes Zitat aus einem Rühmann-Film. Rühmann spielt darin einen Juden :
Person 1: "Die Juden sind schuld am 2.Weltkrieg"
Rühmann: "Genau! Die Juden und die Radfahrer."
Person1 : "Wieso denn die Radfahrer ?"
Rühmann: "Wieso denn die Juden ?"

:aetsch:

Gruß Jörg

knappo
Mi., 03. Jan. 2007, 00:13:04
Zumindest in meinem Fall handelte es sich um ein ironisch gemeintes und leicht geändertes Zitat aus einem Rühmann-Film. Rühmann spielt darin einen Juden :
Person 1: "Die Juden sind schuld am 2.Weltkrieg"
Rühmann: "Genau! Die Juden und die Radfahrer."
Person1 : "Wieso denn die Radfahrer ?"
Rühmann: "Wieso denn die Juden ?"

:aetsch:

Gruß Jörg

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" Das Narrenschiff " ... lief in den 60ern....:flower:

Jörg
Mi., 03. Jan. 2007, 00:27:46
----------------------------------
" Das Narrenschiff " ... lief in den 60ern....:flower:
:respekt: Sehr gut! Setzen ! :top:

Gruß Jörg

TomCap
Mi., 03. Jan. 2007, 10:07:49
Zumindest in meinem Fall handelte es sich um ein ironisch gemeintes und leicht geändertes Zitat aus einem Rühmann-Film.

Und ich dachte, das Zitat stammt aus "Der Bockerer" !

:wave: Tom

knappo
Mi., 03. Jan. 2007, 21:43:26
Und ich dachte, das Zitat stammt aus "Der Bockerer" !

:wave: Tom

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genau... nur später gedreht und mit mehreren teilen.
vom thema aber sind sie ja ähnlich. sehr oft werden ja gute zitate und wortspielereien von filmemacher aufgenommen und in einem anderen film wieder verarbeitet.
vielleicht stimmt ja beides ? ;-)