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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Service Termin bei Kauf um 2 Monate überschritten


matula
Do., 01. Feb. 2007, 14:59:05
Schlimm genug, dass ich mit meinem Berlingo 1,6 16V Benzin, EZ 5/2004 anscheinend alle 15.000 km bzw. 1x im Jahr, jenachdem was früher Eintritt,
zur Inspektion muss. Habe das Teil im Juni letzten Jahres beim Freundlichen gebraucht gekauft und leider erst gestern festgestellt, dass zum Zeitpunkt des Kaufs der Servicetermin bereits um 2 Monate überschritten war. Dieser Sachverhalt war mir zum Zeitpunkt des Kaufes nicht bekannt und ich wurde darauf auch nicht hingewiesen. Wichtiger war es wohl, den Wagen schön zu waschen und die Reifenflanken tiefschwarz einzusprühen. Ist doch o.k. wenn ich darauf bestehe, dass der Freundliche die Inspektion auf seine Kosten nachholt, oder?
Viele Gruesse
Olaf

Martin
Do., 01. Feb. 2007, 15:19:43
Hallo Olaf,

wie wurde Dir das Auto verkauft (SCHECKHEFTGEPFLEGT???)?
Wer war denn der Vorbesitzer des Berlingo?
Das Autohaus (Vorführwagen), oder ein Privatmann.
Wenn Privatmann, warum sollte das Autohaus auf seine eigenen Kosten eine Inspektion durchführen (mal vom Kundenservice abgesehenhttp://www.berlingo.org/images/smilies/biggrin.gif)?
Was ich aber in jedem Fall versuchen würde wäre, dass man Dir in dem Autohaus diese fehlende Inspektion noch nachträglich zumindest in die Wartungsunterlagen einträgt.
Das könnte Dir bei Kulanzverhandlungen evtl. später helfen.
Was du aber in jedem Fall hast, dass ist eine 1-jährige Gebrauchtwagengarantie gegenüber Deinem Händler.
Und die läuft ja dann noch bis Juni 2007.

Gruß
Martin

matula
Fr., 02. Feb. 2007, 11:08:01
Hallo Martin,
Scheckheftgepflegt stand glaube ich nirgends, naja, das Auto hatte
auch erst 7.000 km runter, da gab's bisher auch nicht so viel zum
pflegen und dass der Wagen jährlich zur Inspektion muss wusste ich
da noch nicht. Vorbesitzer war ein Privatmann.
Bei meinen bisherigen Autos vielen zum Zeitpunkt des Kaufes keine
Inspektionen an bzw. unmittelbar anfallende Inspektionen haben die von
selber gemacht. Finde ich auch in Ordnung so. Bin ja mal gespannt,
wie der Kundenservice bei meinem Freundlichen aussieht, wenn ich das
jetzt nachträglich reklamiere...
Gruß
Olaf

Jörg
Sa., 03. Feb. 2007, 16:52:15
Was ich aber in jedem Fall versuchen würde wäre, dass man Dir in dem Autohaus diese fehlende Inspektion noch nachträglich zumindest in die Wartungsunterlagen einträgt.
Das könnte Dir bei Kulanzverhandlungen evtl. später helfen.

Tja,
das Nachtragen alleine hilft da nicht. Citroen ist bei eventuellen Kulanzanträgen sehr pingelig. Auch wenn die Wartung durchgeführt wird darf der Zeitpunkt bis zu dem dies zu geschehen hat nicht überschritten werden, genausowenig wie die Laufleistung überschritten werden darf. Ansonsten beißt man bei denen im Falle eines Falles auf Granit...:sad:

Gruß Jörg

Martin
So., 04. Feb. 2007, 16:06:37
Tja,
das Nachtragen alleine hilft da nicht. Citroen ist bei eventuellen Kulanzanträgen sehr pingelig. Auch wenn die Wartung durchgeführt wird darf der Zeitpunkt bis zu dem dies zu geschehen hat nicht überschritten werden, genausowenig wie die Laufleistung überschritten werden darf. Ansonsten beißt man bei denen im Falle eines Falles auf Granit...:sad:

Gruß Jörg
Nachtragen mit den "richtigen" Daten:pfeiff:

ChocolatChaud
So., 04. Feb. 2007, 18:55:29
Schlimm genug, dass ich mit meinem Berlingo 1,6 16V Benzin, EZ 5/2004 anscheinend alle 15.000 km bzw. 1x im Jahr, jenachdem was früher Eintritt,
zur Inspektion muss. Alle 15.000? Mein Berlingo (EZ 11/01, 1.6 16V) hat Inspektions-Intervalle von 20.000 Kilometer bzw. 1x im Jahr.

matula
Di., 06. Feb. 2007, 09:07:15
Alle 15.000? Mein Berlingo (EZ 11/01, 1.6 16V) hat Inspektions-Intervalle von 20.000 Kilometer bzw. 1x im Jahr.
20.000 Kilometer hat meiner auch, habe das Wartungsheft falsch
interpretiert..:rotwerd: das ist aber auch ein komisches Teil...
Gruss,
Olaf

fraggl
Di., 06. Feb. 2007, 12:10:02
Schlimm genug, dass ich mit meinem Berlingo 1,6 16V Benzin, EZ 5/2004 anscheinend alle 15.000 km bzw. 1x im Jahr, jenachdem was früher Eintritt,
zur Inspektion muss. Habe das Teil im Juni letzten Jahres beim Freundlichen gebraucht gekauft und leider erst gestern festgestellt, dass zum Zeitpunkt des Kaufs der Servicetermin bereits um 2 Monate überschritten war.
Hm...EZ 05/04 würde bedeuten Services waren fällig
05/05 und 05/06 (die Kilometerleistung war ja nicht ausschlaggebend)
Ist aber jetzt eh schon wurscht, weil die Werksgarantie ja 05/06 abgelaufen ist.
Allerdings wird dir die Gebrauchtwagengarantie dann auch nichts helfen, weil die soweit ich weiß nur bei lückenlosen Servicenachweisen einspringt...
Jetzt kommt es halt drauf an, wie dein Händler die Gebrauchtwagengarantie vermarktet hat...war sie Bestandteil des Kaufvertrages?
Dann könntest Du jetzt natürlich den KV anfechten (nach Rücksprache mit der Garantieversicherung) oder du einigst dich auf einen Kuhhandel, d.h. du machst die Inspektion bei ihm, er stempelt halt ein bisschen mehr ;)
Rechtlich wirds auf alle Fälle interessant, weil bekanntlich schützt ja Unwissenheit nicht vor deren Folgen (z.B. Garantieverlust)

Martin
Di., 06. Feb. 2007, 12:43:46
...Jetzt kommt es halt drauf an, wie dein Händler die Gebrauchtwagengarantie vermarktet hat...war sie Bestandteil des Kaufvertrages?
Dann könntest Du jetzt natürlich den KV anfechten (nach Rücksprache mit der Garantieversicherung) oder du einigst dich auf einen Kuhhandel, d.h. du machst die Inspektion bei ihm, er stempelt halt ein bisschen mehr ;)
Rechtlich wirds auf alle Fälle interessant, weil bekanntlich schützt ja Unwissenheit nicht vor deren Folgen (z.B. Garantieverlust)Hallo,

als privater Käufer einer Sache hat man gegenüber einem gewerblichen Verkäufer grundsätzlich gesetzlichen Anspruch auf 1 Jahr Gewährleistung.
Man muss zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden.
Gewährleistung ist ein gesetliche Anspruch, Garantie ist eine freiwillige Leistung, die bei Gebrauchtfahrzeugen oft durch eine Versicherung abgedeckt wird.

Also, bei einem Mangel innerhalb des ersten Jahres nach Kauf des Gebrauchtwagens immer erst versuchen den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem gewerblichen Verkäufer durchzusetzen.

Gruß
Martin