Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen zu meinem "neuen" HDi90
frahli
Do., 22. Feb. 2007, 09:23:27
Hallo zusammen,
gestern habe ich meinen Jahreswagen abgeholt. Das ist ja nun gar kein Vergleich zu meinem alten 1.4er. Macht richtig laune die Kiste.
Ein paar Fragen habe ich aber. In den Fahrzeugpapieren sind als Reifen 175/70R14 84T eingetragen. Aufgezogen sind aber 185/65R15 88T. muß ich da was ändern lassen?
Von meinem alten Vor-Multiplex-Berlingo habe ich die AHK übernommen. Muß da wegen des CAN-Bus ein neuer E-Satz her? Mein Verkäufer konnte mir dazu nichts sagen, will mich aber zurückrufen.
Carsten
. Guido QQ
Do., 22. Feb. 2007, 09:32:37
Hi, Carsten!
Na, herzlichen Glückwunsch zum Neuen!
Also, dass beim 1.6er noch die 14Zöller drinstehen, wundert mich. Wegen der hinteren Bremsscheiben dürften die sich eigentlich gar nicht montieren lassen. Die Reifen, die Du draufhast, sind die Richtigen für Dein Modell.
Gruss
Guido
FaulerWilli
Do., 22. Feb. 2007, 09:35:53
Hallo Carsten
Glückwunsch !!
Hast ne gute Wahl getroffen
und allzeit gute Fart mit dem Neuen
FaulerWilli
Martin
Do., 22. Feb. 2007, 10:21:29
Hi, Carsten!
Na, herzlichen Glückwunsch zum Neuen!
Also, dass beim 1.6er noch die 14Zöller drinstehen, wundert mich. Wegen der hinteren Bremsscheiben dürften die sich eigentlich gar nicht montieren lassen. Die Reifen, die Du draufhast, sind die Richtigen für Dein Modell.
Gruss
GuidoGuido,
Bremscheiben hinten gibt es doch nur in Verbindung mit ESP, oder?
@Carsten,
Glückwunsch zum "neuen".
Im Citroen-Prospekt aus 2006 stehen für den 1,6 Benziner mit 109 PS und den 1,6 HDI 90 mit 90 PS als Serienbereifung 185/65R15 88T drin.
Wenn in Deinen Fahrzeugunterlagen nur die 14-Zöller eingetragen sind, dann musst Du auch jeden Fall den Anbau von 15-Zöllern von TÜV oder DEKRA bescheinigen lassen und diese Bescheinigung im Fahrzeug mitführen. Eine Änderung der Fahrzeugpapiere ist in diesem Fall dann nicht nötig.
Gruß
Martin
zooom
Do., 22. Feb. 2007, 10:22:05
Wenn die AHK schon einen Jägertronic E-Satz gehabt hat, kannste weiterverwenden. bei der Montage der AHK mußte wahrscheinlich den Auspufftopf etwas drehen, damit er nicht anschlägt.
d-zug
Do., 22. Feb. 2007, 10:49:24
Ein paar Fragen habe ich aber. In den Fahrzeugpapieren sind als Reifen 175/70R14 84T eingetragen. Aufgezogen sind aber 185/65R15 88T. muß ich da was ändern lassen?
Ich zitiere mal den Hinweis auf der Zulassungsbescheinigung Teil I zu Punkt 15:
Andere als die angegebene Bereifungkönnen im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/EG-Typgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich.
d.h. in deinen anderen Fahrzeugunterlagen müssen die 185er drinstehen (Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung) - wenn du die Zettel nicht hast, soll sie dir dein Freundlicher beschaffen/kopieren. Meines Wissens nach steht in den neuen Papieren nur noch die kleinste zugelassene Reifengröße drin.
Grüßle
Markus
frahli
Do., 22. Feb. 2007, 10:53:35
Ich zitiere mal den Hinweis auf der Zulassungsbescheinigung Teil I zu Punkt 15:
d.h. in deinen anderen Fahrzeugunterlagen müssen die 185er drinstehen (Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung) - wenn du die Zettel nicht hast, soll sie dir dein Freundlicher beschaffen/kopieren. Meines Wissens nach steht in den neuen Papieren nur noch die kleinste zugelassene Reifengröße drin.
Grüßle
Markus
Genauso habe ich es soeben mit meinem freundlichen vereinbart. Er faxt mir die EG-Typgenehmigung gleich zu, und die lege ich mir ins Auto. Fettich.
Mein E-Satz tuts im übrigen nicht, weil er keine Jägertronik hatte. Aber der neue ist schon bestellt, und am Wochenende kommt der Haken wieder drunter.
Carsten
kargen
Do., 22. Feb. 2007, 10:57:07
Ich zitiere mal den Hinweis auf der Zulassungsbescheinigung Teil I zu Punkt 15:
d.h. in deinen anderen Fahrzeugunterlagen müssen die 185er drinstehen (Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung) - wenn du die Zettel nicht hast, soll sie dir dein Freundlicher beschaffen/kopieren. Meines Wissens nach steht in den neuen Papieren nur noch die kleinste zugelassene Reifengröße drin.
Grüßle
Markus
HI,
das ist korrekt! Und gehöhrt zu den nicht wirklich einfach verständlichen Begleiterscheinungen die es seit der Einführung der neuen Fahrzeugdokumente
gibt.
Gruß Karsten
Martin
Do., 22. Feb. 2007, 11:11:56
Also,
in meiner COC-Bescheinigung stehen nur die 185/65R15 88T drin.
Es ist keine andere Reifengröße eingetragen.
Es gibt allerdings ein Teilegutachten von Citroen (Gutachten-Nr. 36TG0034-02) für den Berlingo 2.
Aus diesem ist ersichtlich, dass sich, ausser den oben genannten, auch noch andere Rad-/Reifenkombinationen fahren lassen.
Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Kombinationen dann von einem amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfer gemäß
§19 Abs. 3 StVZO abgenommen werden müssen.
Gruß
Martin
sire69
Do., 22. Feb. 2007, 11:42:08
Also,
in meiner COC-Bescheinigung stehen nur die 185/65R15 88T drin.
Es ist keine andere Reifengröße eingetragen.
Es gibt allerdings ein Teilegutachten von Citroen (Gutachten-Nr. 36TG0034-02) für den Berlingo 2.
Aus diesem ist ersichtlich, dass sich, ausser den oben genannten, auch noch andere Rad-/Reifenkombinationen fahren lassen.
Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Kombinationen dann von einem amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfer gemäß
§19 Abs. 3 StVZO abgenommen werden müssen.
Gruß
Martin
Du hast das Luxus-sicherheits-Paket, also ESP? Dann erübrigt sich das mit den 14Zöllern!
Martin
Do., 22. Feb. 2007, 11:59:09
Du hast das Luxus-sicherheits-Paket, also ESP? Dann erübrigt sich das mit den 14Zöllern!Ich will ja auch keine 14-Zöller.
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass in meiner COC-Bescheinigung nur
1 Rad-/Reifenkombination (185/65R15 88T auf Felge 6Jx15, ET18) steht, obwohl gemäß Citroen-Gutachten auch 185/60R15 84T und 175/65R15 84T jeweils auf Felge 6Jx15, ET18 möglich wären.
Diese beiden Kombinationen müssen dann aber vom Prüfer abgenommen werden.
Das widerlegt die Aussage von d-zug, dass in den Fahrzeugpapieren nur noch die kleinste Größe drinsteht.
Nur bei Fahrzeugen ohne ESP kann zusätzlich auch noch folgende Kombination gefahren werden: 175/70R14 84T auf Felge 5,5J14, ET24.
Wie gesagt, Gutachten gilt nur für den 2er Berlingo.
Gruß
Martin
sire69
Do., 22. Feb. 2007, 13:56:34
Dass nur noch eine Größe drinsteht, ist bekannt, aber dass es nur die kleinste ist, ist mir neu. Also wieder was gelernt. Danke
Als ich im Sommer mein Möpp umgemeldet habe, waren die interessanter Weise in der Lage, mir 2 verschiedene Größen einzutragen, konnte mir sogar aussuchen, welche das sein sollen. Seltsam dass das nicht bei Autos geht:gruebel:
Martin
Do., 22. Feb. 2007, 15:15:14
Dass nur noch eine Größe drinsteht, ist bekannt, aber dass es nur die kleinste ist, ist mir neu. Also wieder was gelernt. Danke
Als ich im Sommer mein Möpp umgemeldet habe, waren die interessanter Weise in der Lage, mir 2 verschiedene Größen einzutragen, konnte mir sogar aussuchen, welche das sein sollen. Seltsam dass das nicht bei Autos geht:gruebel:Hallo sire69,
was Du meinst, ist sind die Zulassungsbescheinigungen I und II (früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief).
Hier wird heute tatsächlich nur noch eine Größe eingetragen.
In der COC-Bescheinigung (= EG-Übereinstimmungsbescheinigung) können jedoch unter Punkt 32 verschiedene Rad-/Reifenkombinationen eingetragen sein. Ist dies der Fall, dann reicht es aus, wenn man zusätzlich auch diese Bescheinigung im Fahrzeug mitführt, um sie bei Kontrollen vorzuzeigen.
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges ist also nicht erloschen, solange die montierten Reifengrößen mit den Angaben in der COC-Bescheinigung übereinstimmen.
Wenn aber auch hier (in der COC-Bescheinigung) nur eine Größe steht, dann muss man immer mit Teilegutachten zum freundlichen Prüfer um diese gemäß
§19 Abs. 3 StVZO abnehmen zu lassen.
Gruß
Martin
Ouzo auf Berli
Do., 22. Feb. 2007, 17:35:22
Hallo Carsten
Glückwunsch !!
Hast ne gute Wahl getroffen
und allzeit gute Fart mit dem Neuen
FaulerWilli
Hallo Carsten, Recht hat der Faule!
Herzlichen Glückwunsch! :bravo:
Gruß Wolfgang
zooom
Do., 22. Feb. 2007, 17:42:42
Es ist ganz einfach, nach den Richtlinien der EU Zulassung werden nur noch die kleinstmöglichen Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren genannt, bei Fahrzeugen ohne ESP ist das halt 175/70R14 und bei Fahrzeugen mit ESP 185/65R15, daß Abweichungen möglich und begutachtbar sind steht auf einem anderen Blatt. Natürlich fährste korrekt mit deinen 185/65R15 rum, in den Anlagen der EU Homologation stehen noch ne ganze Menge anderer Größen drin, hier geht es in vorderster Linie um die Einhaltung von Abgaswerten bei Einhaltung eines bestimmten Abrollumfangs.
sire69
Do., 22. Feb. 2007, 18:41:18
Ich will ja kein Besserwisser sein aber in meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht unter 15.1 & 15.2 : 110/70-17 & 150/70-17 und in Teil 22: 120/70-17 & 170/60-17.
Wollen die nicht, können die nicht oder dürfen die nicht und meine Sachbearbeiterin hats nicht gemerkt:confused:
zooom
Do., 22. Feb. 2007, 18:43:45
Du sollst nicht Deine Moppedzulassung nachsehen!
tommy51
Do., 22. Feb. 2007, 21:04:51
Obwohl ich ESP habe stehen bei mir in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 175er drin. In der EG-Bescheinigung dann 175er und 185er
tommy
olivercologne
Fr., 23. Feb. 2007, 06:12:27
Hallo zusammen,
gestern habe ich meinen Jahreswagen abgeholt. Das ist ja nun gar kein Vergleich zu meinem alten 1.4er. Macht richtig laune die Kiste.
Ein paar Fragen habe ich aber. In den Fahrzeugpapieren sind als Reifen 175/70R14 84T eingetragen. Aufgezogen sind aber 185/65R15 88T. muß ich da was ändern lassen?
Von meinem alten Vor-Multiplex-Berlingo habe ich die AHK übernommen. Muß da wegen des CAN-Bus ein neuer E-Satz her? Mein Verkäufer konnte mir dazu nichts sagen, will mich aber zurückrufen.
Carsten
Bei den neuen Papieren stehen nur noch Minimalgrößen drin, bei uns auch und schon ab Werk.Kannst dir in Cit nen A4 Blatt ausdrucken lassen ,wo alles drin steht was in den neuen Papieren fehlt.
sire69
Fr., 23. Feb. 2007, 07:55:17
Du sollst nicht Deine Moppedzulassung nachsehen!
Na gut, hab sie wieder weggepackt:rotwerd: . Schön wars trotzdem (und wirds ab Donnerstag wieder:jump:
Tunnelratte
Sa., 24. Feb. 2007, 08:34:19
Da scheint ja wirklich kein System bei den Eintragungen zu existieren. Einige mit ESP kriegen die 14-Zöller eingetragen, obwohl das wohl gar nicht geht, ich als Nicht-ESP-ler hab die 15-Zöller drinzustehen. 185/65 R15 88T.
Seeeehr merkwürden, das Ganze:bindagege.
Aber was solls, mit jeder neuen EU-Kasperei kommt mehr Verwirrung in die deutsche Gesetzeslandschaft. Mit der Bananennorm fings an, jetzt gehts hier weiter:abgelehnt.
Viele Grüße
Tunnelratte
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