Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Reifenindex
Butze
Di., 08. Mai. 2007, 13:41:18
Möchte mir hetzt Alufelgen in 6,5x15 zulegen, darf ich auf dem Berli1 dann 82 H Reifen fahren?? H steht ja für bis 210km/h. Reicht der Index 82??
Martin
Di., 08. Mai. 2007, 13:57:32
Hallo,
wenn in Deinen Fahrzeugpapieren ein höherer Tragfähigkeitsindex als 82 eingetragen ist, dann darfst Du ohne Änderungen 82 H auf keinen Fall fahren.
Ein höherer Index als in den Fahrzeugpapieren ist jedoch immer möglich.
Gruß
Martin
Butze
Di., 08. Mai. 2007, 14:33:54
Habe jetzt den schein nicht zur hand, denke da ist 84 oder 86 eingetragen. Warum steht in dem Gutachten von den Felgen das ich auch 82er fahren darf?? Wird dann bei der Eintragung beim TÜV die Tagfähingkeit abgelastet??
zmann
Di., 08. Mai. 2007, 20:31:31
Habe jetzt den schein nicht zur hand, denke da ist 84 oder 86 eingetragen. Warum steht in dem Gutachten von den Felgen das ich auch 82er fahren darf?? Wird dann bei der Eintragung beim TÜV die Tagfähingkeit abgelastet??... und zwar dann, wenn der Speedindex so hoch liegt, dass der Loadindex das wieder auffangen kann.
Ihr seht doch sicherlich auch öfter diese Deppen, die ultrabreite Felgen fahren aber da dann eigentlich zu schmale Reifen drauf haben. Die haben dann einen ultrahohen Speedindex (das ist der Buchstabe) damit die diese Last dann überhaupt bekommen können. Der Reifen wird durch diese Tortur (zu breite Felge) enorm geschwächt.
Es kann also grundsätzlich sein, dass ein Reifen mit einem niedrigeren Loadindex aber höherem Speedindex zugelassen werden kann. Daskann aber nur ein entsprechender KFZ-Sachverständiger tun!
Viel Spaß mit euren Berlis!
zmann
Butze
Mi., 09. Mai. 2007, 01:44:53
Danke für die ausführlich Beschreibung:respekt: Ich bestehe auf 84er Reifen, das geht ja in Ordnung.
BambergerReiter
Mi., 09. Mai. 2007, 13:35:33
... und zwar dann, wenn der Speedindex so hoch liegt, dass der Loadindex das wieder auffangen kann...
zmannTut mir leid, das sagen zu müssen, aber das ist totaler Quatsch.
Ein Loadindex kann keinen Speedindex auffangen und auch nicht umgekehrt.
82 bedeutet 475kg Tragfähigkeit und basta. Ob Du S oder H hast ist dann egal. Der S geht halt bis 180 inkl. Toleranzen, der H bis 210.
LI 82 = 475kg
LI 84 = 500kg
LI 86 = 530kg
Es gibt zwar Tragfähigkeitsabschläge, die gelten aber erst ab V-Reifen.
Föppes
So., 13. Mai. 2007, 13:00:45
und es gibt auch zuschläge! allerdings nur für anhängerreifen.
und es gibt auch doppelkennzeichnungen (was effektiv nichts anderes als zuschläge bedeutet) allerdings nur für LKW-reifen.
also: streitet euch doch nicht.
lollipopp
So., 13. Mai. 2007, 13:27:08
... und zwar dann, wenn der Speedindex so hoch liegt, dass der Loadindex das wieder auffangen kann.
Ihr seht doch sicherlich auch öfter diese Deppen, die ultrabreite Felgen fahren aber da dann eigentlich zu schmale Reifen drauf haben. Die haben dann einen ultrahohen Speedindex (das ist der Buchstabe) damit die diese Last dann überhaupt bekommen können. Der Reifen wird durch diese Tortur (zu breite Felge) enorm geschwächt.
Es kann also grundsätzlich sein, dass ein Reifen mit einem niedrigeren Loadindex aber höherem Speedindex zugelassen werden kann. Daskann aber nur ein entsprechender KFZ-Sachverständiger tun!
Viel Spaß mit euren Berlis!
zmannSorry, ist völliger Mumpitz ! Wie auch BambergerReiter schon geschrieben hat.
Die überbreiten Felgen mit schmalen Reifen (z.B. auf Polo oder Corsa) haben nur einen Grund, die Lauffläche des Reifens muss immer durch die Karosserie abgedeckt sein. Würden die Burschen statt eines 175/50-13 auf einer 8x13 einen 205-er Reifen draufziehen, wären ca. 2-3 cm des Profils nicht abgedeckt.
Der Speedindex hat mit dem Loadindex überhaupt nichts zu tun. Man darf weder den einen, noch den andern unterschreiten, das wissen auch die Gutachter. Selbst wenn sie es eintragen würden, gäbe es Probleme mit den Behörden im Falle einer Kontrolle. Es werden hier immer wieder solche Fahrzeuge stillgelegt, trotz Eintragungen durch die Prüfer.
Gruß
Michel
BambergerReiter
So., 13. Mai. 2007, 21:58:48
und es gibt auch zuschläge! allerdings nur für anhängerreifen.
und es gibt auch doppelkennzeichnungen (was effektiv nichts anderes als zuschläge bedeutet) allerdings nur für LKW-reifen.
also: streitet euch doch nicht.Hast schon recht, ich habe auch überlegt es mit reinzuschreiben, dachte aber, das wird dann doch zu kompliziert, da es beim Pkw sowieso nicht relevant ist.
Steht übrigens alles in der ETRTO, führt hier aber wohl zu weit.
TTTT
So., 13. Mai. 2007, 23:31:52
Es gibt zwar Tragfähigkeitsabschläge, die gelten aber erst ab V-Reifen.Nicht unbedingt. Um es vollends kompliziert zu machen -> Link (http://209.85.135.104/search?q=cache:eNSruniT4msJ:www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_091-2005.pdf+tragf%C3%A4higkeitsindex+reifen&hl=de&ct=clnk&cd=5&gl=de)
Gruß Thomas
asphaltsurfer
Mi., 16. Mai. 2007, 11:16:39
also freunde...
mann nehme den fahrzeugschein und teile die achslast durch 2.diesen kilowert muß der reifen laut last index überbieten. siehe beitrag oben.
wenn dem so ist kannst du auch einen geringeren lastindex fahren als im fahrzeugschein eingetragen.wird so in meiner firma von jedem tüv gutachter so gemacht.ist eine ganz normal 19.3 die du eh machst wegen den felgen.
sehr zu empfehlen bei ältern kangoo z.b. oder tuning umbauten wo der reifenmarkt nur reifen mit li 82 oder 84 hergibt.
mfg frank
zmann
Sa., 20. Feb. 2010, 19:49:44
Tut mir leid, das sagen zu müssen, aber das ist totaler Quatsch.
Ein Loadindex kann keinen Speedindex auffangen und auch nicht umgekehrt.
82 bedeutet 475kg Tragfähigkeit und basta. Ob Du S oder H hast ist dann egal. Der S geht halt bis 180 inkl. Toleranzen, der H bis 210.
LI 82 = 475kg
LI 84 = 500kg
LI 86 = 530kg
Es gibt zwar Tragfähigkeitsabschläge, die gelten aber erst ab V-Reifen.
... wenn Du das sagst! :bindafuerLaut DIN 7803 T5 Abs 3 ist ein Abschlag nicht vorgesehen (bezieht sich auf PKW - Reifen)
Nicht, dass ich das nicht glaube :doh: - ich habe das einfach mal so von Sonderfahrzeugen rüberkonvertiert... da ist das Gang und Gebe.
Im Grunde: das aufziehen, was der Schein hergibt. Im Zweifel wird der freundliche Reifenhändler oder Tuningexperte die richtige Empfehlung geben.:wave:
Berlingo_WOB
Sa., 20. Feb. 2010, 21:21:45
Eine Reaktionszeit von 1011 Tagen :applaus:
Hoffe auf der Straße ist die kürzer. :duck:
zmann
Do., 25. Feb. 2010, 20:54:48
Eine Reaktionszeit von 1011 Tagen :applaus:
Hoffe auf der Straße ist die kürzer. :duck:
ein wenig... ja
lol
ich habe mal einfach so mal wieder durchgelesen, lasse mich nicht benachrichtigen, wenn was auf meine Postings geantwortet wird... daher
Ich habe geprüft... und laut DIN 7803 T5 Abs 3 ist ein Abschlag im LI nicht vorgesehen. Die Falschinformationen bitte ich daher zu ignorieren....
BambergerReiter
Mo., 01. Mär. 2010, 00:17:46
Ich habe geprüft... und laut DIN 7803 T5 Abs 3 ist ein Abschlag im LI nicht vorgesehen. Die Falschinformationen bitte ich daher zu ignorieren....
Soso.
http://img246.imageshack.us/img246/3874/r30l.jpg
zmann
Di., 02. Mär. 2010, 18:30:36
.... ja... bei H - Reifen und drunter und nicht bei Reifen, deren SI höher liegt, als ein Berlingo jemals fahren kann
BambergerReiter
Di., 02. Mär. 2010, 21:18:39
Es gibt zwar Tragfähigkeitsabschläge, die gelten aber erst ab V-Reifen.
Hab ich jemals was anderes gesagt?
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