Hallo Berlingofreunde,
nachdem das Sitzpolster des Fahrersitzes (25.000 km „Hinternkontakt“) die ersten Auflösungserscheinungen zeigt und ich blauäugig die Sache in guten „Garantiehänden“ wägte, verwies mich meine Citroenwerkstatt auf den Ausschluss von Schäden an „Polstern…Sitzbezügen…“ im Rahmen der Garantie, also nach der gesetzlichen Gewährleistung (www.citroen.de/de/home.html über „Suchen“ - „Garantie“ – „Neuwagengarantie“ als pdf-Datei einsehbar)
Da ich mich bisher noch nicht detailliert über die Garantiebedingungen hergemacht habe (da habe ich geglaubt: alles was kaputtgeht wird repariert), ist mir nach Studium des Dokuments einiges Erwähnenswertes aufgefallen, insbesondere das, was nicht unter die Garantie fällt, und da fallen doch einige nicht unwesentliche Dinge drunter (Nr. 5.2)!
Wenn ich noch verstehe, dass Verschleißteile wie Bremsen, Zündkerzen, Wischerblätter etc. nicht durch Garantie abgedeckt sind, erschrecke ich doch, wenn, neben anderen Sachen, wie Polstern, Türverkleidungen, Sitzbezügen, Türgriffen, Türdichtungen bspw. auch Schäden am ZAHNriemen, „sowie daraus resultierende Folgeschäden“ aus der Garantieleistung rausgenommen werden.
Das heißt im Klartext, wenn mir nach 15 Monaten und vielleicht 20.000 km (außerplanmäßig) der ZAHNriemen „freckt“ (auf dessen Haltbarkeit ich keinen Einfluss habe) und meinen Motor kaputtmacht, darf ich höchstens auf Kulanz seitens Citroen rechnen…oder nicht! Interessant.
Aus alledem kann man m.E. nur den Schluss ziehen, dass es unabdingbar ist, die Jungs von Citroen bereits im „ersten Jahr“ nach Kauf mit den Reklamationen zu konfrontieren, deren Beseitigung im Rahmen der Gewährleistung gedeckt sind, auch wenn am Sitzbezug „nur ein Faden gerissen ist, oder am Dachhimmel auf einem cm „der Kleber fehlt“.
Auch wenn’s bei Kleinigkeiten manchmal nervt…sofort machen lassen. Also nicht blauäugig auf „Garantie“ hoffen, nach dem ersten Jahr gibt’s Probleme damit!
Vor diesem Hintergrund bedarf m.E. auch die Sinnhaftigkeit einer kostenpflichtigen „Garantieverlängerung“ sicherlich kritischen Nachdenkens.
Ich grüße euch.
Eberhard
Berlingo HDI 2.0 (silber), BJ. März/03, 25.000 km
(ansonsten: Klasseauto- holzklopf!)
nachdem das Sitzpolster des Fahrersitzes (25.000 km „Hinternkontakt“) die ersten Auflösungserscheinungen zeigt und ich blauäugig die Sache in guten „Garantiehänden“ wägte, verwies mich meine Citroenwerkstatt auf den Ausschluss von Schäden an „Polstern…Sitzbezügen…“ im Rahmen der Garantie, also nach der gesetzlichen Gewährleistung (www.citroen.de/de/home.html über „Suchen“ - „Garantie“ – „Neuwagengarantie“ als pdf-Datei einsehbar)
Da ich mich bisher noch nicht detailliert über die Garantiebedingungen hergemacht habe (da habe ich geglaubt: alles was kaputtgeht wird repariert), ist mir nach Studium des Dokuments einiges Erwähnenswertes aufgefallen, insbesondere das, was nicht unter die Garantie fällt, und da fallen doch einige nicht unwesentliche Dinge drunter (Nr. 5.2)!
Wenn ich noch verstehe, dass Verschleißteile wie Bremsen, Zündkerzen, Wischerblätter etc. nicht durch Garantie abgedeckt sind, erschrecke ich doch, wenn, neben anderen Sachen, wie Polstern, Türverkleidungen, Sitzbezügen, Türgriffen, Türdichtungen bspw. auch Schäden am ZAHNriemen, „sowie daraus resultierende Folgeschäden“ aus der Garantieleistung rausgenommen werden.
Das heißt im Klartext, wenn mir nach 15 Monaten und vielleicht 20.000 km (außerplanmäßig) der ZAHNriemen „freckt“ (auf dessen Haltbarkeit ich keinen Einfluss habe) und meinen Motor kaputtmacht, darf ich höchstens auf Kulanz seitens Citroen rechnen…oder nicht! Interessant.
Aus alledem kann man m.E. nur den Schluss ziehen, dass es unabdingbar ist, die Jungs von Citroen bereits im „ersten Jahr“ nach Kauf mit den Reklamationen zu konfrontieren, deren Beseitigung im Rahmen der Gewährleistung gedeckt sind, auch wenn am Sitzbezug „nur ein Faden gerissen ist, oder am Dachhimmel auf einem cm „der Kleber fehlt“.
Auch wenn’s bei Kleinigkeiten manchmal nervt…sofort machen lassen. Also nicht blauäugig auf „Garantie“ hoffen, nach dem ersten Jahr gibt’s Probleme damit!
Vor diesem Hintergrund bedarf m.E. auch die Sinnhaftigkeit einer kostenpflichtigen „Garantieverlängerung“ sicherlich kritischen Nachdenkens.
Ich grüße euch.
Eberhard
Berlingo HDI 2.0 (silber), BJ. März/03, 25.000 km
(ansonsten: Klasseauto- holzklopf!)
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