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Garantie und ihre Tücken

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    Hallo Berlingofreunde,

    nachdem das Sitzpolster des Fahrersitzes (25.000 km „Hinternkontakt“) die ersten Auflösungserscheinungen zeigt und ich blauäugig die Sache in guten „Garantiehänden“ wägte, verwies mich meine Citroenwerkstatt auf den Ausschluss von Schäden an „Polstern…Sitzbezügen…“ im Rahmen der Garantie, also nach der gesetzlichen Gewährleistung (www.citroen.de/de/home.html über „Suchen“ - „Garantie“ – „Neuwagengarantie“ als pdf-Datei einsehbar)

    Da ich mich bisher noch nicht detailliert über die Garantiebedingungen hergemacht habe (da habe ich geglaubt: alles was kaputtgeht wird repariert), ist mir nach Studium des Dokuments einiges Erwähnenswertes aufgefallen, insbesondere das, was nicht unter die Garantie fällt, und da fallen doch einige nicht unwesentliche Dinge drunter (Nr. 5.2)!

    Wenn ich noch verstehe, dass Verschleißteile wie Bremsen, Zündkerzen, Wischerblätter etc. nicht durch Garantie abgedeckt sind, erschrecke ich doch, wenn, neben anderen Sachen, wie Polstern, Türverkleidungen, Sitzbezügen, Türgriffen, Türdichtungen bspw. auch Schäden am ZAHNriemen, „sowie daraus resultierende Folgeschäden“ aus der Garantieleistung rausgenommen werden.

    Das heißt im Klartext, wenn mir nach 15 Monaten und vielleicht 20.000 km (außerplanmäßig) der ZAHNriemen „freckt“ (auf dessen Haltbarkeit ich keinen Einfluss habe) und meinen Motor kaputtmacht, darf ich höchstens auf Kulanz seitens Citroen rechnen…oder nicht! Interessant.

    Aus alledem kann man m.E. nur den Schluss ziehen, dass es unabdingbar ist, die Jungs von Citroen bereits im „ersten Jahr“ nach Kauf mit den Reklamationen zu konfrontieren, deren Beseitigung im Rahmen der Gewährleistung gedeckt sind, auch wenn am Sitzbezug „nur ein Faden gerissen ist, oder am Dachhimmel auf einem cm „der Kleber fehlt“.

    Auch wenn’s bei Kleinigkeiten manchmal nervt…sofort machen lassen. Also nicht blauäugig auf „Garantie“ hoffen, nach dem ersten Jahr gibt’s Probleme damit!

    Vor diesem Hintergrund bedarf m.E. auch die Sinnhaftigkeit einer kostenpflichtigen „Garantieverlängerung“ sicherlich kritischen Nachdenkens.

    Ich grüße euch.

    Eberhard

    Berlingo HDI 2.0 (silber), BJ. März/03, 25.000 km
    (ansonsten: Klasseauto- holzklopf!)

  • #2
    Hallo Eberhard,

    Garantie und Gewährleistung sind leider zwei grundverschiedene Sachen. Die Garantie ist leider nur ein Versprechen mit Haken und Ösen. Dass sogar der Keilriemen ausgeklammert ist, war mir übrigens auch neu.

    Die gesetzliche Gewährleistung bietet dem Kunden, wie Du schon erwähnst, den klar besseren Schutz, vor allem hast Du hier - im Gegensatz zur Garantie - das Druckmittel "Wandlung", also Rückgabe des Kaufgegenstands, wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist, korrekt zu reparieren (2 Versuche).
    Zwei Einschränkungen gibt es aber auch hier:

    - Die Gewährleistung gilt nur gegenüber dem Händler (nicht gegenüber dem Hersteller). Wenn der z.B. pleite geht, bleibt Dir nur noch die Garantie, die Du gegenüber dem Hersteller (=Garantiegeber) einfordern kannst.

    - Die gesetzliche Gewährleistung umfasst nur Fehler/Mängel, die bereits bei Auslieferung bestanden haben. Als Indiz hierfür gilt das Alter des Wagens:
    Bis zu 6 Monaten wird unterstellt, dass der Mangel bei Auslieferung schon bestanden hat, Es sei denn der Verkäufer kann das Gegenteil beweisen. Ab 6 Monaten bis 24 Monate trägt der Kunde die Beweislast.

    Im Klartext: Pefekten Schutz hast Du eigentlich nur in den ersten 6 Monaten nach Kauf!

    Versuch's mit den Polstern doch mal bei einem anderen Citroen-Händler, vielleicht in einer größeren Stadt.

    Viel Glück ...
    Berni

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