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1.500/2.500 Durchsicht

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  • 1.500/2.500 Durchsicht

    wir sind jetzt bei knapp 1.000 km auf dem Tacho und richtig glücklich mit dem Berli.

    Da wir am 31.10.04 für eine Woche an die Ostsee wollen, werden wir wohl die 1.500 nicht vor dem Urlaub voll bekommen und nach dem Urlaub mit Sicherheit über 2.500 km auf dem Tacho habe.

    Würdet Ihr uns zur Inspektion vor dem Urlaub (also unter 1.500 km) raten oder leiber nach dem Urlaub (über 2.500 km) ?

    Gruß Guido

  • #2
    Hallo,
    ich würde das lieber vorher machen, ich bin mir zwar nicht ganz sicher, aber ich meine, irgendwo mal gelesen zu haben, dass man zur Wahrung evtl. später auftretender Garantieansprüche die Inspektion unter 2500 km machen muss.
    Lasse mich aber gerne eines besseren belehren

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    • #3
      ...denk ich auch.
      Es ist sowieso ratsam VOR Urlaubsfahrten mal nach dem Rechten zu sehen

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      • #4
        Für Garantieansprüche ist die 1500/2500er Inspektion sehr wichtig.
        Würde das mit dem Händler klären, ein Anruf sollte genügen.
        Eventuell kann man diese Inspektion auch am Urlaubsort machen lassen?
        Wie gesagt, mal nachfragen!

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        • #5
          ich habe diese inspektion IM URLAUB machen lassen, und zwar
          in frankreich, weils kilometermäßig gar nicht anders ging.
          auf meine etwas skeptische anfrage, ob das denn klar geht
          hieß es, aber natürlich, garantie und service seien europaweit
          gewährt. oder so ähnlich. jedenfalls hab ich mein checkheft
          prima gestempelt und unterschrieben.
          was ich damit sagen will: es geht auch im urlaub. ansonsten
          hätt ichs halt drauf ankommen lassen, die sache hinterher mit
          mehr km als vorgesehen machen zu lassen - ich kann mir nicht
          vorstellen, daß citroen daraus hätte ableiten können, daß sie
          in zukunft zu nix mehr verpflichtet wären...
          grüße, wabe

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          • #6
            Zitat von wabe
            ... - ich kann mir nicht
            vorstellen, daß citroen daraus hätte ableiten können, daß sie
            in zukunft zu nix mehr verpflichtet wären...
            grüße, wabe
            Oh; da wäre ich mir nicht so sicher ! Vielleicht nicht, wenn der Türgriff klemmt, aber bei einem anschließenden Fehler im Motor könnte soetwas sehr teuer werden für Dich. Rechtlich stehen sie in dem Fall auf dem festeren Boden.

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