Hallo alllerseits.
Ich hab jetzt mal eine "rein" hypthetisches Problem.
Wenn ein Vertragshändler Billigerstzteile ala Top-Autoteile in ein Kundenfahrzeug verbaut,aber original-Teile berechnet,ist das dann nicht
ganz koscher,vielleicht schon strafbar.Vor allem,wenn man bedenkt,daß das Fahrzeug auch noch Garantie hat und laut Garantiebestimmungen des Herstellers nur Originalteile eingebaut werden dürfen.
Wenn jetzt der Kunde einen Garantieschaden hat und der Hesteller aufgrund
der Billigersatzteile ablehnt,wer ist dann zuständig bzw haftbar.Oder wenn der
Vertraghändler Garantienträge stellt,obwohl aufgrund der Billigerstzteile keine
Garantie vorhanden ist,dies aber verschweigt.
Vielleicht habt ihr ein paar Gedanken zu diesem Thema.Würde mich und bestimmt auch andere interessieren
Bis demnächst
berlingo1998,der immer noch nicht fährt,weil keine Getriebeöl drin ist.
Ich hab jetzt mal eine "rein" hypthetisches Problem.
Wenn ein Vertragshändler Billigerstzteile ala Top-Autoteile in ein Kundenfahrzeug verbaut,aber original-Teile berechnet,ist das dann nicht
ganz koscher,vielleicht schon strafbar.Vor allem,wenn man bedenkt,daß das Fahrzeug auch noch Garantie hat und laut Garantiebestimmungen des Herstellers nur Originalteile eingebaut werden dürfen.
Wenn jetzt der Kunde einen Garantieschaden hat und der Hesteller aufgrund
der Billigersatzteile ablehnt,wer ist dann zuständig bzw haftbar.Oder wenn der
Vertraghändler Garantienträge stellt,obwohl aufgrund der Billigerstzteile keine
Garantie vorhanden ist,dies aber verschweigt.
Vielleicht habt ihr ein paar Gedanken zu diesem Thema.Würde mich und bestimmt auch andere interessieren
Bis demnächst
berlingo1998,der immer noch nicht fährt,weil keine Getriebeöl drin ist.

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