Ich benötige mal die Hilfe von Wissenden(nicht Meinenden(obwohl ich auch gern Meinungen höre)):
Mein armer Berlingo steht kurz vor mehrtägigen Garantiearbeiten und zwar: Bremsenquitschen, abfallende Dichtung, Vorderachsknacken und am schlimmsten: Neulackierung der Heckklappe.
Diese Arbeiten sollen wenigstens drei Tage in Anspruch nehmen und mein Freundlicher will mir für diese Zeit kein Ersatzfahrzeug stellen.
Angeblich würde Citroen für diese Kosten nicht aufkommen und mein Freundlicher will das auch nicht übernehmen.
Da ich der Ansicht bin, dass es nicht meine Schuld ist, dass der Wagen mängelbehaftet ist und ich daher auch auf ein Ersatzfahrzeug bestehen will, hätte ich nun gern gewußt, wie wohl die rechtliche Seite aussieht
Mein armer Berlingo steht kurz vor mehrtägigen Garantiearbeiten und zwar: Bremsenquitschen, abfallende Dichtung, Vorderachsknacken und am schlimmsten: Neulackierung der Heckklappe.
Diese Arbeiten sollen wenigstens drei Tage in Anspruch nehmen und mein Freundlicher will mir für diese Zeit kein Ersatzfahrzeug stellen.

Da ich der Ansicht bin, dass es nicht meine Schuld ist, dass der Wagen mängelbehaftet ist und ich daher auch auf ein Ersatzfahrzeug bestehen will, hätte ich nun gern gewußt, wie wohl die rechtliche Seite aussieht

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