Vielleicht kann und da ja jemand helfen:
Wir fahren ja einen 16V, der in der Wintermonaten Probleme mit dem Kaltstartverhalten zeigt. Dies zeigt sich darin, daß der Motor dann entweder einfach wieder ausgeht, und sich kaum starten lässt, oder, wenn er dann mal läuft, kein Gas annimmt, und beim einkuppeln trotz Gas geben wieder abstirbt.
Den Wagen haben wir als Vorführwagen mit ca. 1000km gekauft. Es wurde nach einem Software Update auch der Zylinderkopf gewechselt. Leider brachten beide Nachbesserungen nicht den gewünschten Erfolg. Jetzt meine Frage:
Bei Neuwagen kann man nach dem 2. Nachbessern den Vertrag wandeln, sprich, das Auto mit "Abschlag" zurück geben. Nach dem 2. Nachbessern ist die "Zumutbarkeitsgrenze" überschritten, sodaß diese Option machbar ist. Aber wie sieht das bei einem "Gebrauchten" aus? Hab ich da auch die Möglichkeit der Wandlung? Und wenn ja, zu welchen Bedingungen?
Gruß Bastian
Wir fahren ja einen 16V, der in der Wintermonaten Probleme mit dem Kaltstartverhalten zeigt. Dies zeigt sich darin, daß der Motor dann entweder einfach wieder ausgeht, und sich kaum starten lässt, oder, wenn er dann mal läuft, kein Gas annimmt, und beim einkuppeln trotz Gas geben wieder abstirbt.
Den Wagen haben wir als Vorführwagen mit ca. 1000km gekauft. Es wurde nach einem Software Update auch der Zylinderkopf gewechselt. Leider brachten beide Nachbesserungen nicht den gewünschten Erfolg. Jetzt meine Frage:
Bei Neuwagen kann man nach dem 2. Nachbessern den Vertrag wandeln, sprich, das Auto mit "Abschlag" zurück geben. Nach dem 2. Nachbessern ist die "Zumutbarkeitsgrenze" überschritten, sodaß diese Option machbar ist. Aber wie sieht das bei einem "Gebrauchten" aus? Hab ich da auch die Möglichkeit der Wandlung? Und wenn ja, zu welchen Bedingungen?
Gruß Bastian
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