Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

ehrlichkeit doch nicht ausgestorben....

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • ehrlichkeit doch nicht ausgestorben....

    Kaum zu glauben aber vor drei wochen het eine Radfahrerin ihr Fahrrad in meinen Kotflügel gekippt und letztes Wochenende ein Parkrempler wenigsten haben die Leute sich gemeldet... es gibt Sie doch noch die EHRLICHEN---- DANKE!

    Der Parkrempler hat es ins sich...
    Fahrerseite Schiebetür, Radkasten hi., Radkappe, Felge und Stoßstange.

    Ich bin mal gespannt was das wieder kostet. Dafür hab ich erstmal einen Leihwagen, sogar einen Berli II aber der hat nur lächerliche 75 PS und das merk ich schon zu meinen sonst 90 PS die sind viei viel spritziger.
    Dann warte ich jetzt mal bis ende der Woche und meld mich dazu wieder mal aber ich schätze so af 2000-2500€.

  • #2
    Zitat von Tecki
    Kaum zu glauben aber vor drei wochen het eine Radfahrerin ihr Fahrrad in meinen Kotflügel gekippt .
    unter umständen hat sie sich nur gemeldet, um sich von deiner versicheurng ein neues fahrrad bezahlen zu lassen. soweit mir bekannt ist, wurde die betriebshaftung bei unfällen mit fussgängern und fahrradfahrern letzes jahr zu lasten des autos geändert. d.h. der autofahrer muss alle schäden zahlen. also du wirst wahrscheinlich deinen kotflügel selber blechen müssen und die radfahrerin bekommt ihr rad repariert auf deine kosten.

    Kommentar


    • #3
      Glückwunsch zu Deiner Betrachtungsweise...
      Ein Parkrempler ist kein Unfall.
      Und die Ausnahme, dass er quer den Radweg zugeparkt hat oder ähnliches, hat Tecki nicht erwähnt.
      Sonst würde ich gleich mal mit meinem Cannondale-Fully bei Dir vorbeikommen, und sehen, wie weit Deine Versicherung Dich in die Tränen treibt...

      Kommentar


      • #4
        also ich versteh das so,

        Zitat von Tecki
        ..vor drei wochen het eine Radfahrerin ihr Fahrrad in meinen Kotflügel gekippt...

        ...und letztes Wochenende ein Parkrempler
        das waren zwei Ereignisse und die Leute mit dem Parkrempler haben sich gemeldet

        Gruß
        Martin

        Kommentar


        • #5
          Zitat von HKI.
          Glückwunsch zu Deiner Betrachtungsweise...
          Ein Parkrempler ist kein Unfall.
          Und die Ausnahme, dass er quer den Radweg zugeparkt hat oder ähnliches, hat Tecki nicht erwähnt.
          Sonst würde ich gleich mal mit meinem Cannondale-Fully bei Dir vorbeikommen, und sehen, wie weit Deine Versicherung Dich in die Tränen treibt...
          ich bin zwar kein jurist aber ich hatte mal so einen fall, wo mir ein parknachbar mit der tür den wagen verschrammt hat. der beigerufene polizist hat einen unfall aufgenommen und ein bussgeld verhängt. angeblich ist alles ein unfall wo was kaputt geht.
          das mit der fahrrad sanierung müsste gehen, selbst bei vorsatz.

          Kommentar


          • #6
            Zitat von Tecki
            Kaum zu glauben aber vor drei wochen het eine Radfahrerin ihr Fahrrad in meinen Kotflügel gekippt und letztes Wochenende ein Parkrempler wenigsten haben die Leute sich gemeldet.
            Er beschreibt zwei Ereignisse, eine Radfahrerin, und einen Parkrempler.

            Dann spricht er davon, dass sich "die Leute" gemeldet haben.
            Also nicht nur eine, oder einer.
            Aus beiden Fällen kam Rückmeldung.

            "Die Leute" bezieht sich nicht ausschliesslich auf die Insassen des Parkremplers. Selbst wenn da fünf ("Die Leute" von Bülent im Dreier, oder was... ) Insassen gewesen wären.

            Unklar wäre sonst, woher er von der kippenden Radfahrerin weiss.
            Die Schäden hat er nicht näher bezeichnet. Bei einigen Kratzern oder Beulen könnte er nicht direkt auf eine Radfahrerin zurückschliessen.

            mfg

            Kommentar


            • #7
              Zitat von markus rumler
              ich bin zwar kein jurist aber ich hatte mal so einen fall, wo mir ein parknachbar mit der tür den wagen verschrammt hat. der beigerufene polizist hat einen unfall aufgenommen und ein bussgeld verhängt. angeblich ist alles ein unfall wo was kaputt geht.
              das mit der fahrrad sanierung müsste gehen, selbst bei vorsatz.
              Es ist natürlich ein Unfall, aber wenn eine Radfahrerin Ihr Fahrrad gegen ein Auto kippt, und dieses stand, ordnungsgemäss, nicht quer auf dem Radweg, oder ihr gar die Vorfahrt nahm:

              Dann ist lediglich die Radfahrerin haftbar für den Unfug, den sie anstellt.
              Bei "echten" Unfällen, in welche ein KFZ aktiv beteiligt ist, sieht es anders aus.

              Beispiel:
              Stell Dir nur vor, Du hasst eine Gemeinschaftstiefgarage, Dein Auto steht, und die Kiddis aus der Nachbarschaft stossen da regelmäwssig dran...?
              Haften dann die Kinder/deren Eltern/deren Haftpflicht, oder DU?

              Der Sinn der Betriebshaftung ist tatsächlich der Betrieb, sprich der vorgesehne Umgang, des haftplichtigen Autos.

              mfg

              p.s. Für eine objektive Sicht solcher Zusammenhänge sollte man nicht Jurist sein müssen, allgemeine Lebenserfahrung reicht doch wohl aus...?

              Kommentar


              • #8
                Mir ist das jetzt zu warm um mich hier reinzudenken
                Macht Ihr mann...

                Kommentar


                • #9
                  Selbst wir haben hier 27°, ich bleib lieber drinnen, bei diesem Wetter werden die Finnen hier so südländisch...

                  Lese erst im Dunkeln weiter!!

                  Kommentar


                  • #10
                    So Ihr lieben ,

                    um jeglichen Spekulationen die Luft zu nehmen...
                    1. fall Vor drei Wochen kam ich aus der Bäckerei stand neben meinem geparkten Berli und eien Frau hatte Ihr Fahrrad genau neben meinem Berli geparkt. Als dies Dame so Ihren Fahrradkorb einlädt bekommt das Rad Übergewicht und kippt...... > Ergo Unfall weil plötzlich von außen und unerwartet.

                    2. fall letztes Weekend meine Frau ist im Supermarkt steigt wieder ins Auto und fährt nach Haus , hört AB ab und da hat die Polizei draufgesprochen. Frau Panik!! Auto schauen weil bis dahin nicht bemerkt, mich angerufen (ich mußte sofort nach Haus). Verursacher angerufen, Versicherung und Anschrift geben lassen (war ein Fahranfänger mit Mamas Wagen), Montag zum freundlichen Termin für nächsten Tag, rest kümmert sich der freundliche drum.
                    Ob der Junge jetzt was geblecht hat bei der Polizei weiß ich nicht aber der Polizist meinte zu mir wenn alles ohne Probleme klappt soll ich Ihn (den Polizist ) in Ruhe lassen .
                    Kosten erster fall ca. 560 €
                    Kosten 2 Fall voraus. ca. 1300 €

                    Kommentar


                    • #11
                      So ich hab die Kopie der Rechnung fast 1600 Euronen kostet der Spaß.

                      Kommentar


                      • #12
                        Zitat von markus rumler
                        ich bin zwar kein jurist aber ich hatte mal so einen fall, wo mir ein parknachbar mit der tür den wagen verschrammt hat. der beigerufene polizist hat einen unfall aufgenommen und ein bussgeld verhängt. angeblich ist alles ein unfall wo was kaputt geht.
                        das mit der fahrrad sanierung [Cannondale mutwillig ins Auto rammen] müsste gehen, selbst bei vorsatz.
                        ähm, nun ja... *kopfschüttel* - und wenn ich vandalisierend durch die Gegend ziehe und mit dem Hammer Autoscheiben einschlage und mir der Hammerstiel abbricht und ich mir dabei in die Hand schneide an den Autoscheiben, dann zahlt nach deinem Rechtsverständnis der Autofahrer, dessen Auto ich vorsätzlich beschädigen wollte, mir den neuen Hammerstiel plus Schmerzensgeld für die Schnittwunde?

                        Ich hoffe, ich wohne in nem anderen Rechtsstaat, als der, der in deiner Vorstellung existiert...

                        Gruß

                        Markus

                        Kommentar


                        • #13
                          Zitat von d-zug
                          ähm, nun ja... *kopfschüttel* - und wenn ich vandalisierend durch die Gegend ziehe und mit dem Hammer Autoscheiben einschlage und mir der Hammerstiel abbricht und ich mir dabei in die Hand schneide an den Autoscheiben, dann zahlt nach deinem Rechtsverständnis der Autofahrer, dessen Auto ich vorsätzlich beschädigen wollte, mir den neuen Hammerstiel plus Schmerzensgeld für die Schnittwunde?

                          Ich hoffe, ich wohne in nem anderen Rechtsstaat, als der, der in deiner Vorstellung existiert...

                          Gruß

                          Markus
                          Gut aufgepasst. Seines Wissen ist das Betriebshaftung. Hier die dazugehörige Norm:

                          1. Wer einen Wagen so parkt, dass er es andern ermöglicht die Scheibe einzuschlagen, wird mit Ar***tritten bestraft.
                          2. Wer einen niedrigen Wagen wie in 1. so parkt, dass sogar Kinder Unfug daran ausüben können,
                          wird mit Ar***tritten bestraft und kriegt zusätzlich noch den Vermerk Bl*dmann in seine Fahrerlaubnis.

                          Kommentar


                          • #14
                            Hallo Leute,

                            also ich hänge mich hier von berufswegen nur ungern rein, aber :


                            Ein Verkehrsunfall ist ein Schadensereignis im öffentlichen Verkehrsraum (also auch Parkplatz), bei dem Personenschaden oder ein "nicht unerheblicher" Sachschaden entsteht (da streiten sich die Juristen - die Rede war mal, von mindestens 50 - 60 DM).
                            Wenn mir also z.B. auf einem Parkplatz der Einkaufswagen entgleitet und gegen ein geparktes Auto stößt, ist das ein Verkehrsunfall - so will es das deutsche Gesetz (die oben genannte Schadenshöhe vorausgesetzt) - die sollte aber bei den heutigen Werkstattpreisen kein Problem sein
                            Ich müsste dann eine "angemessene Zeit" (wieder was für die Juristen) auf den Fahrzeugführer warten und die Sache (mit Name, Adresse und Versicherung) mit ihm klären, oder die Sache selbst zur Anzeige bringen
                            Wenn ich das "ignoriere" - begehe ich sogar eine "Fahrerflucht" - "kein Spaß" - so ist es nun mal


                            mfg tommi

                            Kommentar

                            Lädt...
                            X
                            😀
                            🥰
                            🤢
                            😎
                            😡
                            👍
                            👎